Full text : Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

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dem  Boden  große  und  werthvolle  Ernten  gewonnen
werden.  Die  Einsetzung  einer  Kommission  zur  Prü—
fung  der  Frage,  wie  die  Wassermengen  des  Oranje—
und  Vaalflusses  für  die  Landwirthschaft  am  besten
auszunutzen  seien,  müsse  als  wünschenswerth  erachtet
werden.

Die  Kommission  empfiehlt  die  Besiedelung  der
in  Frage  stehenden  Gebiete  durch  entlassene  Soldaten
regierungsseitig  zu  fördern.  Sie  spricht  jedoch  hierbei
die  Ansicht  aus,  daß  nur  solche  Leute,  welche  land—
wirthschaftliche  Kenntnisse  und  Erfahrungen  sowie
das  nöthige  Kapital  haben,  bei  Vorliegen  günstiger
Anfangsbedingungen  brauchbare  Ansiedler  werden,
daß  jedoch  diejenigen,  welche  diese  Vorbedingungen
nicht  erfüllen,  erst  der  Ausbildung  im  Farmwesen
bedürsen,  ehe  ihnen  Land  anvertraut  werden  kann.
In  Ansehung  der  Größe  der  abzugebenden  Farmen
sei  ein  möglichst  weiter  Spielraum  zu  lassen.  Der
Abgabe  größerer  Farmen  als  solcher  mit  einem
Flächeninhalt  von  5000  Acres  (—  2500  Kapmorgen)
müsse  widerrathen  werden.  Für  den  Anfang  seien
möglichst  kleine  Grundstücke  zu  verleihen,  jedoch  mit
der  Möglichkeit,  sie  zu  erweitern.  Aber  nur  bestes
Land  könne  den  vorliegenden  Zwecken  dienen.  Die
Vertheilung  von  Land  an  gänzlich  Unbemittelte  sei
ebensowenig  empfehlenswerth  wie  die  Unterstützung
olcher  Personen  mit  barem  Gelde,  um  ihnen  den
Beginn  zu  ermöglichen.  Das  in  dieser  Beziehung
Aufgewendete  werde  für  die  Regierung  stets  einen
Verlust  bedeuten,  da  die  Arbeit  dieser  Ansiedler,  die
rlichts  zu  verlieren  haben,  nicht  hoch  anzuschlagen  sei.
Als  Bedingungen  für  die  Abgabe  von  Regierungsland
verden  empfohlen:

1.  Zahlung  des  Kaufpreises  bei  dreiprozentiger
Verzinsung  desselben  in  gleichen  jährlichen  Raten
innerhalb  21  Jahre,

2.  Erfüllung  bestimmter  Auflagen  in  Ansehung  der
Bewirthschaftung  der  Farm,

3.  Verpflichtung  zu  militärischen  Dienstleistungen
entweder  persönlich  oder  im  Stellvertretungswege.

Demgegenüber  wird  zur  Unterstützung  der  Farmer
ie  Gewährung  von  Darlehen,  jedoch  nicht  mehr  als
öchstens  10  Schilling  pro  Acre,  vorgeschlagen,  sofern
er  Beweis  erbracht  worden  ist,  daß  von  dem  Anedler
  mindestens  50  àK  auf  sein  Wirthschaftsunterehmen
  verausgabt  worden  sind.  Diese  Darlehen
allen  unter  den  gleichen  Bedingungen  wie  der  Kaufreis
  für  die  erhaltenen  Farmen  zurückerstattet  werden.
saneben  wird  die  Erleichterung  der  Beschaffung  von
indwirthschaftlichen  Geräthen  und  sonstigen  Bedarfsgenständen
  sowie  von  Vieh  durch  die  Regierung
iun  Interesse  der  Ansiedler  warm  empfohlen.  Zur
sicherung  der  von  der  Regierung  gemachten  Auf-Igendungen
  scheine  die  Bestellung  einer  Hypothek  auf
em  Grundstück  und  dem  gesammten  Inventar  sowie
ie  ständige  Ueberwachung  des  Betriebes  erforderlich.
luu  letzterer  Beziehung  müsse  verlangt  werden,  daß
er  Ansiedler  während  der  ersten  fünf  Jahre  halbihrig
  genauen  Bericht  über  den  Fortgang  seines

 

Farmunternehmens  an  die  Regierung  erstatte  und
sich  damit  einverstanden  erkläre,  daß  seine  Farm
jederzeit  von  einem  Regierungsvertreter  inspizirt
werden  dürfe.  Diesem  läge  es  ob,  zu  prüfen,  ob
der  Ansiedler  den  übernommenen  Verpflichtungen
nachkommt  und  ob  die  durch  die  Farm  gebotenen
Sicherheiten  für  die  Regierungszuwendungen  ausreichend
  sind.

Die  den  Ansiedlern  zuzutheilenden  Farmen  wären
am  besten  möglichst  nah  aneinander  zu  legen,  um
gewisse  Vortheile,  wie  Verkehrsverbesserungen,  nicht
nur  Einzelnen  zu  Gute  kommen  zu  lassen  und  eine
leichte  gegenseitige  Unterstützung  zu  ermöglichen.  Nicht
unzweckmäßig  erscheine  es,  mehreren  Ansiedlern  eine
größere  Farm  gemeinschaftlich  zu  überweisen.  Auf
diese  Weise  könnte  der  eine  oder  andere  von  ihnen
sich  an  den  Minenarbeiten  von  Kimberley  und  Johannesburg
  betheiligen,  ohne  daß  darunter  der  in
den  Händen  der  übrigen  Miteigenthümer  liegende
Farmbetrieb  leiden  würde.  Der  auf  den  Gold=  oder
Diamantenfeldern  gemachte  Erwerb  könne  dann  dem
landwirthschaftlichen  Unternehmen  zu  Gute  kommen.

Von  der  Errichtung  von  Militärkolonien  verspricht
  sich  die  Kommission  keinen  besonderen  Erfolg,
sofern  es  sich  um  Leute  handelt,  die  landwirthschaftliche
  Erfahrungen  nicht  besitzen.  Auch  glaubt  die
Kommission  nicht,  daß  dieselben  einen  besonderen  Werth
für  die  Landesvertheidigung  haben  würden.  Ein
diesbezügliches  Unternehmen  könne  zur  Zeit  nur  im
Rahmen  eines  Experiments  behandelt  werden.
Weitgehende  Unterstützungen  für  diese  Militäransiedelungen
  müßten  von  der  Regierung  gewährt  werden.
Nur  gutes,  bewässerbares,  an  Eisenbahnen  belegenes
Land  würde  sich  für  solche  Niederlassungen  eignen.
Jedem  der  Ansiedler  seien  anfangs  etwa  30  Acres
nebst  einem  Benutzungswerthe  an  dem  gemeinsamen
Weidelande  zu  verstatten.  Nur  besonders  empfohlene,
in  der  Regel  verheirathete  Leute  seien  zu  berücksichtigen.
  Eine  Ansiedelungsbeihülfe  in  Gestalt  von  Vieh
und  landwirthschaftlichen  Bedarfsgegenständen  in  Höhe
von  3000  Mk.  sei  Jedem  vorschußweise  mit  der  Maßgabe
  zuzubilligen,  daß  dieser  Betrag  in  15  Jahren
zurückerstattet  wird.  Die  Regierung  habe  weiterhin
für  kostenlose  Beförderung  der  Frauen  und  Kinder
nach  Südafrika  zu  sorgen  sowie  pro  Frau  600  Mk.,
pro  Kind  unter  16  Jahren  200  Mk.  als  Beisteuer
zu  den  Kosten  der  Einrichtung  des  Haushalts  zu
bewilligen.  Außerdem  würde  sich  die  Zahlung  eines
Lohnes  an  die  Leute  während  der  ersten  drei  Jahre
empfehlen.  Als  Höhe  desselben  wird  für  die  ersten
beiden  Jahre  2  Mk.,  für  das  dritte  Jahr  1  Mk.  pro
Tag  in  Vorschlag  gebracht.  Jeder  derartigen  Ansiedelung
  müsse  ein  landwirthschaftlicher  Sachverständiger
  zur  Belehrung  der  Ansiedler  beigegeben  werden.
Auch  die  Errichtung  einer  Schule  sei  erforderlich.
Demgegenüber  hätten  sich  die  Kolonisten  zu  gewissen
militärischen  Dienstleistungen  zu  verpflichten.

Geeigneter  jedoch  als  die  Unterbringung  der  entlassenen
  Soldaten  in  besonderen  Militärkolonien  er-5