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das hiedurch erledigte Cameralamt Wurmlingen, dem bisherigen Cameral-
Verwalter in Langenau, Sigel, zu uͤbertragen, so wie
auf die erledigte Stelle eines Collegial-Mitglieds bei der Finanzkammer in Ulm,
den Finanzkammer= Assessor Hirsch in Reutlingen, in gleicher Eigenschaft zu ver-
sehen, ferner
die erledigte Revierförsterstelle zu Urspring, Forstamts Blaubeuren, dem Hofjäger
Berger in Weil im Dorf, und
die erledigte Revierförstersstelle zu Umergröningen, Forstamts Comburg, dem
Forst-Geometer Felder bei dem Forstkarten-Bureau zu übertragen, wie auch-
dem Ministerial-Kanzlisten Wagner bei dem K. Kriegs-Departement die erbe-
tene Entlassung aus dem Staatsdienste zu ertheilen gnädigst geruht.
Vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. ist dem von dem Landesbischof
zum Subregens am Priester-Seminar in Rottenburg ernannten Reperenten Hgas
die landeöherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt worden.
II. Verfügungen der Departementé.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Ernennung eines Präsidenten der Kammer der Standesherren.
Seine Königliche Majestät haben vermäöge hoͤchster Enischließang bom
10. d. M. den Fuͤrsten zu Hohenlohe= Langenburg zum Präsidenten. der Kammer
der Standcoherren für die neu begonnene ständische Periode wieder Fnädigst ernannt.
Stuttgart den 11. Jannar 1839. Schlayer.
2. Des Studienrathé.
Termin für die Prüfung der Universitäts-Candidaten.
Die nächste Prüfung der Unirersitärs-Candidaten wird am 20. und 21. März
vorgenommen werden, indem noech der im Regierungs-Vlatt von 1857 (S. 284) gesche-
henen Bekanmmachung bei dieser Zeitbestimmung auf diejenigen, welche die Befreiung
von der Aushebung in diesem Jahre wegen Verufs ansprechen wollen, keine Rück-
sicht genommen wird. Zu derselben sind Lioius (und zwar der ganze), Kenophons