Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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2) Die Stelle eines Ober-Inspektors an dem K. Waisenhaus in Weingarten 
ist in Erledigung gekommen. Der Ober-Inspektor ist Staatsdiener mit dem Ng 
in der siebemten Elasse, und beziehr eine Besoldung von 1266. fl in Geld nebt. Alnts- 
wohnung und 50 fl. Eneschsdigung für Schreibmaterialien, wovon jedoch ber iefe= 
rungspreis von zwölf Klaftet Brennholz in Abzug kommt. Die Obtiegen heiten des 
Ober-Inspektors bestehen in der Ober-Aufsicht und Leitung der ganzen Erziehungs- 
Anstalt, mit welcher die Anstalt für Vaganten-Kinder und eine Bildungs-Anstal# 
für Schulamts-Zöglinge verbunden ist. Insbesondere liegt ihm ob, die pädagogische 
und polizeiliche Leitung der ganzen Anstalt, die Ueberwachung, Förderung und Lei- 
tung des Schul-Unterrichts, die Mitwirkung an der Bildung der Schulamts-Zöglinge, 
die Sorge für Unterbringung der Waisenhaus-Zöglinge in eine Berufslehre und 
die Mitauflicht über die dbonomischen Angelegenheiten, für welche jedoch ein eigener 
Oekonomie-Verwalter aufgestellt ist. Zugleich hat derselbe als Geistlicher seinen Kir- 
chengenossen den Religions-Unterricht durch alle Classen des Waisenhauses und der 
Schullehrer-Bildungs-Anstalt zu ertheilen, und wenn er der evangelischen Kirche zu- 
gethan ist, den sonn= und feiertéglichen Gettesdienst nebst der Seelsorge für die 
ebangelische Gemeinde von Altdorf-Weingarten, welche außer dem Waisenhaus noch 
70 Seelen zählt, zu versehen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb 
drei Wochen bei der K. Commission für die Erziehungshäuser, unter genauer An- 
gabe ihrer Bildungs= und amtlichen Laufbahn und mit Beilegung ihrer Zeugnisse 
zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Kameralamt Ulm, welches mit dem 1. Juli 
1839 aus der zweiten in die erste Besoldungsklasse vorgerückt wird, haben binnen 
vier Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Revierförsters zu Sct. Johann, 
Forstamts Urach, mie welcher die Besoldung zweiter Classe, nebst Pferds-Rarion 
verbunden ist, ha 
· ben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwald- 
Kreises sich zu melden. 
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