Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

22 
vermoge höchster Entschliezung von demselben Tage das erledigte Forstamt 
Neuenstadt, dem fruͤher als Oberförster in Urach wegen Krankheit pensionirten, nun 
wieder genesenen Oberforstmeister v. Fahnenberg, zu uͤbertragen geruht. 
Ferner haben Hoͤchstdieselben vermoͤge hoͤchster Entschließung oom 16. d. M. 
dle bei der Regierung des Reckarkreises erledigte etatsmäßige Registratorsstelle, dem 
bei dieser Kreis-Regierung angestellten Kanzlei-Assistenten Stängel gnädigst über- 
tragen, und 
"„ vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. den Referendär erster Elasse, 
Carl Alexander Klumpp zu Freudenstadt, in die Zahl der Rechts-Consulenten auf- 
zunehmen geruht. Derselbe hat Freudenstadt zu seinem Wohnorte gewählt. 
Vermöge höchsten Dekrets Seiner Königlichen Majestät von demselben 
Tage wurde das erledigte Gerichts-Rotariat Waldsee dem Amts-Notar Lohmann 
in Gschwend, Oberamts Gaildorf, 
das hiedurch in Erledigung gekommene Amts-Notariat Gschwend dem Amts- 
Rotar Walther in Friedrichshafen, Oberamts Tettnang, und 
das Amts-Notariat Friedrichshasen dem Amts-Notar Jegglin in Donzdorf. 
Oberamts Geißlingen, gnädigst übertragen. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge héchster Entschließung vom 
9. d. M. der Uebestragung der erledigten Hauptpostamts-Officialenstelle in Sturt- 
gart, an den Oberpostamts-Officialen v. Ackermann in Heilbronn, und 
der hiedurch in Erledigung gekommenen Offtcialenstelle bei dem Oberpostamte 
Heilbronn, an den Oberpostamts-Assistenten Krauß in Tübingen, die landesherrliche 
Bestätigung zu ertheilen gnädigst geruht. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
6 Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtöhöfen zu den 
Oberamtsgerichten betreffend. 
Die nachbenannten Referendäre zweiter Elasse, welche durch die Ministerial-Ver- 
fügung vom 29. Juni 1358 (Reg. Bl. S. 599 ff.) für die erste Hälfte ihres Dienst-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.