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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Verleihung eines Patents an den Hutmacher Schworetzky auf eine Verbefferung an den
Klapphüten.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 20. d. M.
dem Hutfabrikanten Schworehky zu Stuttgart auf eine von ihm dargelegte Ver-
besserung an den Klapphüten, wodurch der mittlere Metallring entbehrlich wird, das
vachgesuchte Erfindungs-Patent mit fünfjähriger Dauer gnädigst verliehen haben; so
wird dieses, unter Beziehung auf den stebemen Abschnitt der revidirten Gewerbe-
Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 25. Februar 1839. Schlaper.
b) Bekanntmachung, betreffend die im Laofe des Jahrs 1838 vorgegangenen Veränderungen
in der Gemeinde-Bezirks-Eintheilung.
Im Jahr 1838 sind mit Genehmigung der zuständigen Regierungs-Behörden
hachstehende Veränderungen in der Gemeinde-Bezirks-Eintheilung vorgegangen, welche
lerdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden:
1) Im Oberamte Calw wurde mit der Gemeinde Collbach die Gemeinde Eber-
spiel, die schon früher eine Parcelle jener Gemeinde bildete, wieder vereinigt.
2) Im Oberamte Nagold ist von der Gemeinde Simmersfeld die Parcelle Enzthal
gerennt und zu einer eigenen Gemeinde erhoben worden.
5) Im Oberamte Göppingen wurde die Gemeinde Gotthard mit der Gemeinde
Holzheim vereinigt. "
Stuttgart den 27. Februar 1839. Schlaper.
e) Bekanntmachung, die Stationsdistanz zwischen Neuenbürg und Wildbad betreffend.
Die bisher zu drei Viertel Posten bestimmte Stations-Entfernung zwischen Neuen-
und Wildbad ist zu sieben Achtel Posten festgesetzt worden; was hierdurch zur
entlichen Kenntnig gebracht wird.
Stuttgart den 9. März 1339. Schlaper.
buͤrg