Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

272. 
Das Ende der Osterferien ist auf den 9. April festgesehr;, den 10; April wird 
die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt-genacht werden, aud, 
die Haup'worlesungen werden am I1. April ihren Anfang pehmen: Acht Tage 
später darf nach der K. Verordnung vom 26. December à834 (Reg. Bl. vom Jahr 
1835, S. 17), ohne besondern Grund keine Immatrikulation mehr Kgtt finden- 
Zum Zwecke für diese hat sich jeder zyeu ankommende Studirende innerhalb zwet 
Tagen nach seiner Ankunkt bei der Immatrikulations-Commissson, zu melden und die 
nöthigen Urkunden vorzulegen. « 
Tuͤbingen den 14. Februar 1839. 
Dr. Rieke. 
Der: Zen, Rektor, der Untversütäl. 
5. Der israelitischen Ober-Kirchenbehörde. 
Bekanntmachung, die erste Dienstprüfung der Rabbinats-Candidaten betreffend.. 
Die erste Dienstprüfung der Rabbinats-Candidaten wird in der Woche vow 
15.—20. April von der K. Prüfungs-Commission in Tübingen vorgenommen werden- 
Diejenigen Candidaten der mosaischen Theologie, die sich bisher gemeldet habe# und 
nicht besonders zurückgewiesen wurden, haben sich; an dem festgesetzten Termin in 
Tübingen einzusinden und sich einen Tag vor der Prüfung bei dem Worstände der 
K. Prüfungs-Commission zu melden. 
Stuttgart den 25. Februar 1839. Steinhardt. 
Dienst-Erledigung. 
Die Vewerber um die dürch den Tod des Forsters Bender im Erledigung ge# 
kommene Revierforsterstelle zu Vellberg, Forstamts. Erailsheim, mit welcher die 
Besoldung zweiter Elasse nell. Pferds-Ration verbunden ist, haben biniren vier 
Wochen bei der Finanzkammer des Jartkreises vorschriftmäßig sich zu vielden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.