Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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kommen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen bei der 
Kreis-Regierung in Reutlingen vorschriftmaͤßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Steingebronn und Dottingen, 
Dekanats Muͤnsingen, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium zu melden. Steingebronn, der Wohnsiß des Pfarrers, zählt 108, Dottingen, 
drei Viertelstunden von Steingebronn entfernt, 148 Kirchengenossen. In Dottingen 
hat der Geistliche an jedem Sonn= und Festtage, in Steingebronn aber je am zweiten 
Sonn= und Festtage zu predigen. Die sonntäglichen Katechisationen, die monatlichen 
Bußtagspredigten, deßgleichen die Confirmationen wechseln zwischen beiden Orten, 
die Feiertagspredigten und Wochen-Gottesdienste werden in Steingebronn gehalten, 
letztere jedoch, wenn Casualien in Dottingen einfallen, hieher verlegt. Beide Orte 
haben eigene Schulen. Das vorschriftmäßig verwandelte Einkommen der Stelle 
berechnet sich zu 805 fl. nach Preisen des Sportelgesehes. 
6) Die befähigten Bewerber um die erledigte Präceptorsstelle in Göppingen 
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. Neben 
Amtswohnung, aber mit Inbegriff des Schulgeldes, berechnet sich das Einkommen 
der Selle zu 600 fl., wozu noch 25 fl. für Dienstleistungen bei der Abendmahlsfeier 
kommen. 
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Widerruflich angestellter Diener. 
Durch höchste Entschließung vom 18. v. M. ist dem Waldschügen Sömicke 
im Revier Klein-Asbach, Forstamts Reichenberg, der Titel eines Forstwarts erthel 
worden.
	        
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