Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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tbeserte Feuerungs-Einrichtung durch Zuleitung erwaͤrmter Luft (Reg. Bl. von 
S. 295) durch Verzichtleistung des Verechtigten erloschen ist; so wird dieses 
lerdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 11. Mai 1839. 
Schlayer. 
2. Der Commission für die Erzlehungshäuser. 
kkenntmachung, betreffend die Uebersicht der Theilnahme der einzelnen Oberamts-Bezirke an den 
Staats-Waisenhäusern. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 25. September 1835 und 
bet ecember 1855, das Verfahren bei der Aufnahme in die Staats-Waisenhäuser 
#nefend, Reg. Bl. 1833, S. 500 und 1855, S. 491, wird die nachstehende Uebersicht 
*⅜*⅛ die Theilnahme der einzelnen Oberamts-Bezirke an den Staats-Waisenhäusern, 
i sich dieselbe in Folge der neuesten Aufnahme in diese Institute herausstellt, zur 
lichen Kennkniß gebracht. 
deu Von denjenigen Oberaͤmtern, welche unter dem ihnen gebuͤhrenden Antheil be- 
u tend zuruͤckgeblieben, sind theils gar keine, theils den Aufnahme-Bedingungen 
t entsprechende Gesuche eingekommen. 
Stuttgart den 11. Mai 1839. 
Schedler.
	        
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