Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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9) Bei der Regierung des Schwarwaldkreises ist eine etatsmäßige Kanzleis 
Assistentenstelle mit dem Normalgehalte von 600 fl. in Erledigung gekommen. Die 
Bewerber um dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten 
Kreisregierung vorschriftmäßig einzureichen. « 
10) Die Bewerber um die durch gerichtliches Erkenntnig in Erledigung gekom- 
mene Tagschreibersstelle bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen, mit welcher ein Geh 
von 400 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Präsidium de 
gedachten Gerichtshofs zu melden. 
Berichtigungen. 
In der amtlichen Hand-Ausgabe des Strafgesetzbuches ist U 
S. 74, Art. 2149 letzter Absat, statt artikel „2257 zu lesen: „223,“ und 
S. 75, Ark. 235, Linie 6 von unten, statt: „Andere“ zu lesen: „anderc.“
	        
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