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K. 1.
Es bestehen zwei Elassen für das Militér-Dienst-Ehrenzeichen:
1) für Offiziere und solche, welche Offiziersrang haben (Diemst-Ehrenzeichen
erster Classe):;
2) fuͤr Unter-Offiziere und Soldaten, oder solche, welche in diese= Elasse gehoͤren
(Dienst-Ehrenzeichen zweiter Classe).
Das Dienst-Ehrenzeichen erster Classe besteht aus einem gelben, das zweiter
Classe aus einem weißen Kreuze, in dessen Mitts sich ein don Linem Lorbeerkranz
umgebenes W befindet. Das Kreuz beider Elassen wirb aß einem zwei Finger
breiten Vande, roth mit blauer Einfassung, auf der linken- Seite der Brufe um
zwar so getragen, daß es authlbei inmgehängtem Löder#beik noch sichrbar ist.
Das Band ohne das Kreuz zu tragen, ist verboten.
C. 2.
Das Dienst-Ehrenzeichen erster Classe kann nach fünfundzwanzigjähriger, bas
zweiter Clalse nach zwanzigjähriger Dienstzeit im Militär verliehen werden.
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Als im Milltär dlenend sind in dieser Beziehung nicht nur alle diejenigen #1
betrachten, welche zu dem streitbaren Stande gehören, sondern auch biejenigen, we
zu den nichtstreitbaren Theilen Unseres Armeekorps zählen.
Zu dem streitbaren Stande sind in dieser Beziehung auch die Landjäger, deren
Ober- und Unteroffiziere zu rechhen; und den nichr streirbaren Theilen sind in diestr
Beziehung ferner diejenigen gleich zu achten, welche bei dem Kriegs-Minister
und den von demselben ressortirenden Verwaltung-Lehörden angestell# find, #b
sonst bei irgend einem Zweige der Kriegs-Verwaltung Dienste leisten.
(. 4. „%
Die Dienstzeit darf nicht durch Austritt aus dem Militärdienst, und bei solchen-
die in die Elasse der Unter-Ofstziere und Soldaten gehören, überdieß auch nicht du
einen mehr als einjaͤhrigen Urlaub unterbrochen worden seyn. Bei einem unve
schuldeten Austritt von weniger als sechs Monaten geht der Anspruch auf das Dien
Ehrenzeichen nicht verloren; und wer Feldzuͤge mitgemacht hat, darf, wenn er
laͤnger als sechs Monate aus dem Militaͤrdienst ausgetreten war, bei nachher erfols