Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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K. 1. 
Es bestehen zwei Elassen für das Militér-Dienst-Ehrenzeichen: 
1) für Offiziere und solche, welche Offiziersrang haben (Diemst-Ehrenzeichen 
erster Classe):; 
2) fuͤr Unter-Offiziere und Soldaten, oder solche, welche in diese= Elasse gehoͤren 
(Dienst-Ehrenzeichen zweiter Classe). 
Das Dienst-Ehrenzeichen erster Classe besteht aus einem gelben, das zweiter 
Classe aus einem weißen Kreuze, in dessen Mitts sich ein don Linem Lorbeerkranz 
umgebenes W befindet. Das Kreuz beider Elassen wirb aß einem zwei Finger 
breiten Vande, roth mit blauer Einfassung, auf der linken- Seite der Brufe um 
zwar so getragen, daß es authlbei inmgehängtem Löder#beik noch sichrbar ist. 
Das Band ohne das Kreuz zu tragen, ist verboten. 
C. 2. 
Das Dienst-Ehrenzeichen erster Classe kann nach fünfundzwanzigjähriger, bas 
zweiter Clalse nach zwanzigjähriger Dienstzeit im Militär verliehen werden. 
¾ 
Als im Milltär dlenend sind in dieser Beziehung nicht nur alle diejenigen #1 
betrachten, welche zu dem streitbaren Stande gehören, sondern auch biejenigen, we 
zu den nichtstreitbaren Theilen Unseres Armeekorps zählen. 
Zu dem streitbaren Stande sind in dieser Beziehung auch die Landjäger, deren 
Ober- und Unteroffiziere zu rechhen; und den nichr streirbaren Theilen sind in diestr 
Beziehung ferner diejenigen gleich zu achten, welche bei dem Kriegs-Minister 
und den von demselben ressortirenden Verwaltung-Lehörden angestell# find, #b 
sonst bei irgend einem Zweige der Kriegs-Verwaltung Dienste leisten. 
(. 4. „% 
Die Dienstzeit darf nicht durch Austritt aus dem Militärdienst, und bei solchen- 
die in die Elasse der Unter-Ofstziere und Soldaten gehören, überdieß auch nicht du 
einen mehr als einjaͤhrigen Urlaub unterbrochen worden seyn. Bei einem unve 
schuldeten Austritt von weniger als sechs Monaten geht der Anspruch auf das Dien 
Ehrenzeichen nicht verloren; und wer Feldzuͤge mitgemacht hat, darf, wenn er 
laͤnger als sechs Monate aus dem Militaͤrdienst ausgetreten war, bei nachher erfols
	        
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