Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

430 
an allen Sonn= und Feiertagen sowohl in der Stadtpfarrkirche als in dem Arbeits“ 
hause zu Ludwigsburg, vollstaͤndigen pfarrlichen Gottesdienst zu besorgen. Den 
Strafgefangenen daselbst ist an allen Sonntagen Nachmittags und einigemal in 
der Woche katechetischer Religions-Unterricht zu ertheilen, auch hat der Scadtpfarrer 
die Privat-Seelsorge im Arbeitshaus zu übernehmen. Das fire Einkommen belauft 
sich nach Abzug der Kosten fuͤr den staͤndigen Vikar groͤßtentheils in baarem Ge 
auf 1070 fl. und wird fuͤr die fehlende Amtswohnung ein angemessener Miethzins bezahlt; 
8) die katholische Pfarrei Eberhardozell, Oberamts und Dekanats Wald- 
see, mit 1146 Pfarrgenossen im Pfarrdorf, nebst vielen Weilern und Hoͤfen, un 
mit einem bestaͤndigen Einkommen von 1001 fl. aus eigenen Guͤtern, Besoldungen 
und gestifteten Gebühren. In Eberhardszell ist eine Kaplanei vorhanden; « 
9) die katholische Pfarrei Reichenbach, Oberamts und Dekanats Spaichin“ 
gen, welche im Pfarrort mit einem Hof 5/4 Pfarrgenossen begreist, und von eigene 
Gätern, Zehenten, Grundgesällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein be 
diges Einkommen von 667 fl. gewährt; 
10) die wieder zu besetzende Nikolaus-Kaplanei in der Oberamtsstadt Gm 
Dieselbe hat an Garren-Ertrag, Besoldungen und gestifreten Gebühren ein be 
diges Einkommen von 665 fl. Dazu kommen für die derzeit mit dieser Kaplanei telt 
verbundene Pastoration der Katholiken im Zuchthaus zu Gotteszell weitere 225 
Die Dienst-Obliegenheiten des Kaplans sind die gewoͤhnlichen. Als Geistlicher be 
dem Zuchthaus hat derselbe an jedem Sonn- uud Feiertag in Gotteszell vollhändigen 
Vormittags-Gottesdienst und Nachmittags eine religise Erbauungsstunde, so wie r 
jeder Woche an einem Werktag eine christliche Lehre daselbst zu halten, und überhau 
die Seelsorge der katholischen Gefangenen nach ihrem ganzen Umfang auszuüben- b 
Die Bewerber um die letztgenannten vier Kirchenstellen baben sich inner al 
vier Wochen vorschriftmaͤßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. 
11) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer in Ellwangen in Erlediguns 
gekommene planmaͤßige Copistenstelle, mit welcher ein Gehalt von 600 fl. verbunde 
ist, werden aufgefordert, binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vor- 
schriftmaͤßig sich zu melden. 
ünd. 
stän“ 
–––4 
Gedruckt bei G. HKasselbriak. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.