Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Dem zu Folge wird in Gemäßheit höchster Entschließung vom 14. d. M. auf 
en Grand, des. Geschäftsstandes vom 1. April d. J. und der von den Kreis-Regie- 
kungen erstatteten Anträge folgenden Vezirksbeamten, wegen ihrer in der Vollziehung 
er gedachten Gesetze bewiesenen eifrigen und erfolgreichen Thätigkeit, ein öffentliches 
ob ertheilt: 
1) aus dem Neckarkreis: 
dem. Oberamtmann, Reglerungs-Rath v. Heigelin zu Stuttgart, 
— — Röslin zu Brackenheim, 
— — Geß zu Besigheim; 
2) aus dem Schwarzwaldkreis: 
dem Oberamtmann v. Deißler zu Rottenburg; 
5) aus dem Jartkreis: » 
dem Oberamtmann, Ober-Regierungs-Rath v. Schliz zu Mergentheim, 
— — Bilfinger zu Hall, 
— — Wolfer zu Künzelsau, sodann 
dem dermaligen Oberamtmann zu Maulbronn, vormaligen Oberamtmann 
zu Gerabronn, Magenau; 
40 aus dem Donarkreis: 
dem Oberamtmann v. Knapp zu Kirchheim, 
— — Mann zu Münsingen. 
Stuttgart den 17. Juni 1859. 
Auf Seiner Königlichen Majestät besonderen Befehl: 
Schlver. 
2. Des Studienraths. 
Bekanntmachung, betreffend die diehjährigen Prüfungen: 
4) für die Aufnahme in die niederen katholischen Conwikte, 
2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar, 
5) für die Zulafsung zu akademischen Studiin. 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar. 
am I. Die Prüfung für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte wird 
5. und 24. August, Freitag und Samstag;
	        
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