Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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8) Weiler, Weiler, gemischt mit dem Freiherrn v. Reichlin-Meldegg. 
9) Bichishausen. Pfarrdorf, nebst Steighof, Hof- 
10) Derneck, Hof. 
11) Ennabeuren, Parrdorf, gemischt mit der Krone. 
Beilage II. 
Bezeichnung 
einer Purifikation der fuͤrstlich Fuͤrstenbergischen Besitzungen nach Gemeindebezirken 
für den Zweck der Ansübung der Surrogate der Polizeigewalt. 
Das fürstliche Haus verzichtet auf die Surrogate der Polizeigewalt 
a) unbedingt: 
zu 4) in seinem Antheil an Burgau, Gemeindebezirbs Heudorf; 
b) auf das Recht der Ernennung des ersten Ortsvorstehers: 
zu 11) in seinem Antheil an Ennabeuren. 
Dagegen erhält es dieselben 
zu 6) in den nicht Fürstenbergischen Parzellen des Gemeindebezirks 
Hapingen; 
zu 8) in dem Freiherrlich v. Reichlin-Meldegg'schen Antheil an Weiler, 
vorbehältlich der Ansprüche des Freiherrn v. Reichlin-Meldegg auf 
dießfallsige Theilnahme; 
zu 11) in dem unmittelbaren Antheil an Ennabeuren, ausgenommen die 
Ernennung des ersten WVorstehers. 
Es übt daher dieselben unter jenem Vorbehalte in nachstehenden Gemeinde- 
Bezirken aus: 
A. Oberamt Riedlingen: 
1) Neufra, 
2) Dietelhofen, 
5) Emerfeld mit Warmthal, 
) Uigendorf.
	        
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