Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Art. 7. 
Fuͤr nachgenannte voruͤbergehende Ausgaben, naͤmlich 
a) des Justiz-Departements: 
zu Ergänzung des Mobiliars für die Oberamtsgerichtt 3,500 fl. 
b) des Departements des Innern und des Kirchen= und Schulwesens: 
für die nueckurschffahrt, zur Herstellung der Schenbe bei 
Besigheim . .. . ...18,000fl. 
für die Bibliothek und das Naturglien= Cabinet ..... 5,000 fl. 
für Gymnasien, zu Anschaffung von Mobilien 1,600 fl. 
Beiträge zu Schulhausbauten ... 12,000 fl. 
fuͤr die landwirthschaftliche Anstalt in Hohenheim, z zu Bauten 3,200 fl. 
fuͤr die Waisenhaͤuser, zu den Kosten der ersten Einrichtung 
der Anstalten für Schulamts-Zöglinee . 3,900 fl. 
zu Gleichstellung der Besoldungs-Termine für die Geistlichen 
und Lehrer, mit den Terminen des Etatsjahres. 116, 951 fl. 
O) des Departements des Kriegswesens: 
zu verschiedenen Verbesserungen in den Kasernen.. . .. 30,000 fl. 
zu Anschaffung von Kistchen für die Soldaten 7,400 fl. 
des Departements der Finanzen: 
zu Vermehrung des Hochbaufonds. . .. 155,000 fl. 
Kosten der Revision des Gebäude-Catasters, vorbehältlich des 
etwa erforderlichen Mehraufwands.. 11650000 fl. 
den an dem Gesamtbetrage ven 3388,551 fl. 
* den Mitteln der Restverwaltung 300 L besiritien, die weiteren 88,551 fl. 
de aus den, als Betriebs- und Vorraths-Capital, dem Finanz-Ministerium von 
da estoermögen überlassenen 1,412,158 fl. 38 kr. unter der Bedingung entnommen, 
Ver jenes Capital, neben welchem die Finanzverwaltung auch der für außerordentliche 
endungen (Art. 6) nicht sogleich erforderlichen Mittel sich bedienen kann, von 
nächsten Einnahme-Ueberschusse wieder ergänzt werde.
	        
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