Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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dem Pfarrer Hallberger zu Stammheim, Dekanats Ludwigsburg, die nach- 
gesuchre Dienstentlassung zu ertheilen, 
bermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. auf das erledigte Cameralamt 
all den Cameralverwalter Autenrieth, von Heiligkreuzthal, seinem Ansuchen 
gemäs zu versetzen, wie auch 
das erledigte Cameralamt Sindelsingen dem Cameralverwalter Gmelin in 
Gundelsheim zu übertragen gnädigst geruht. 
Unter dem 51. v. M. ist der Uebertragung des erledigten Post-Expeditions= und 
Posthaltereldienstes zu Friedrichshafen an den Gastwirth Deeg daselbst die landes- 
errliche Bestätigung ertheilt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Breike der Trottoirs in den Straßen der Residenzstadt Stuttgart. 
Durch eine K. Verordnung vom 5. Oktober 1812 ist bestimmt worden, daß in 
et K. Residenzstadt Stuttgart sowohl bei allen neuen, als bei den schon vorher 
estandenen Gebaͤuden, und zwar bei den letzteren im Falle eines an denselben vor- 
unehmenden Bauwesens, Trottoirs angebracht werden und diese, wenigstens in den 
ansehnlicheren Straß.en, fuͤnf Fuß breit seyn sollen. 
Um hierin einte Gleichfoͤrmigkeit herzustellen, wird verfuͤgt, daß die Trottoirs 
1) in den Straßen von vierzig Fuß Breite und darüber fünf Fuß, 
2) in Straßen von einer Breite zwischen dreißig und vierzig Fuß vier Fuß, 
und 
5) in Straßen unter dreißig Fuß Breite dderei Fuß 
bre 
reit anzulegen und herzustellen sind. 
Sc#uttgart den 29. August 1859. 
Für den Departement5-Chef: 
Wachter.
	        
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