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II. Verfügungen der Departemente.
Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
VBekanntmachung der dießjährigen allgemeinen Conkursprüfung für alle Bewerber um Offziersstellen-
Es wird solche am 29. Oktober in Sturtgart beginnen.
Zugelassen werden:
1) die aus der ersten Elasse der Offiziers-Bildungs-Anstalt austretenden Zöglinge;
2) die Regiments-Offizierszöglinge;
5) alle Landessöhne, welche sich der Erlernung der Kriegs-Wissenschaften ge-
widmet haben.
cLeßtere beide (2 und 3) müssen jedoch, um zugelassen werden zu können, durch
einen Taufschein nachweisen, daß sie im Laufe des Kalenderjahrs, in welchem sie
ur Pruͤfung kommen, das zwanzigste Jahr zuruͤckgelegt und das zweiun dzwanzigste
* nicht uͤberschritten haben; ferner muͤssen sie uͤber ihre bisherigen Studien und
hre sittliche Aufführung die genügendsten Zeugnisse beibringen, und den Besiß der
1Ar Offtziers-Ausrüstung erforderlichen Mittel und Zulagen nachweisen, indem ver-
mnt wird, daß jeder zum Offizier zu Ernennende bei den fußgehenden Waffen we-
tgstens die erste vollständige Ausrüstung zu bestreiten, bei den reitenden Waffen
er nicht nur im Verhältniß des Mehr-Aufwandes aus eigenen Mitteln sich aus-
lurüsten vermöge, sondern auch eine monatliche Zulage von wenigstens 20 fl. erhalte.
han Die Gegenstaͤnde, in welchen gepruͤft wird, sind dieselben, welche waͤhrend des
zen Curfus in der Offlziers-Bildungs-Anstalt vorgetragen werden, und zwar:
1) Anthropologie, Logik, philosophische Moral, Naturrecht.
2) Mittlere und neuere Geschichte, mit besonderer Rücksicht auf die deutsche
Geschichte, vaterländische Geschichte.
8) Phyfikalische und politische Geographie, Statistik.
4) Mathematik, und zwar: a) Arithmetik und Algebraz b) Geometrie, Stereo-
metrie, ebene und sphärische Trigonometrie; c) mathematische Geographie;
4) Mechanik.
5) Phyfik.
5) Chemie.