Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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zum 6. Mai 1849 gültiges Ersindungs-Patent gnädigst ertheilt haben; so wird dies 
unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur 
ösfentlichen Kenntniß gebracht. v 
Stuttgart den 3. Oktober 1839. Schlaper. 
#.) Bekanntmachung, betreffend die Belobung einiger Bezirksbeamten wegen vorzüglicher Thätigkei in 
der Vollziehung der Ablösungsgesetze vom 27—29. Oktober 1856. 
Seine Königliche Majestät haben auf den Höchstdenselben über den gean 
gang der Vollziehung der Ablösungsgesehe vom 27—29. Oktober 1856 bis zum 15.u 
d. J. erstatteten unterthänigsten Vortrag durch höchste Entschließung vom 3.# D 1 
gnädigst verfügt, daß wegen des günstigen Standes, zu welchem dieses Geschaͤft 
den Oberamtsbezirken Balingen und Freudenstadt bei einem die Thaͤtigkeit der ng 
treffenden Bezirks-Polizeibeamten in hoͤherem Grad in Anspruch nehmenden umfen 
desselben gebracht worden ist, mit Ruͤcksichtnahme auf den gleichfalls befriedigend 
Stand des Geschaͤfts im Oberamtsbezirk Ludwigsburg, den Oberbeamten 
Hörner zu Ludwigsburg (vormals zu Balingen), 
Drescher zu Balingen, 
Friz zu Freudenstadt 
eine öffentliche Belobung ertheilt werden soll; was hiedurch, unter Bezieh 
Bekanntmachung, vom 17. Juni d. J. (Reg. Blatt S. 432), vollzogen wird. 
Sruttgart den 5.Oktober 1859. Schlaper. 
2. Der Regierung des Schwarzwald-Kreises. 
VBekanntmachung in Betreff einer Stiflung des Mahrum Löb Kiefe'schen Ehepaars it 
Oberamts Horb. T 
Der Israelite Mahrum Loͤb Kiefe und seine Gattin in Baisingen, Obera ren 
Horb, haben in einem Testamente vom 8. August 1836 neben mehreren anderen k leinn ern 
Vermchtnissen für Kirchen-, Schul= und Armen-Unterstüßungszwecke, ein Kapita 
a.000 fl. mir der Bestimmung gestifret, daßh nach Ableben beider Eheleute dasselbe 5 
Verwaltung an die bürgerliche Orts-Obrigkeit übergeben, und von dem Reinertrag 
den Todestagen der Ehegatten alljährlich je 1 Pfund Wachs in die Synagoge en, 
Verbrauch angeschafft, der Ueberrest aber unter die armen Jéraeliten in Vaising 
zundchst unter Verücksichtigung ihrer armen Verwandten, vertheilt werden soll. 
ung auf die 
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