Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Steinhäuser, 
Wolff. 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am 
Montag den 11. November d. J., 
diejenigen der zweiten Abtheilung am 
Montag den 18. November d. I. 
sich in Stuttgart einzufinden, und beziehungsweise an den bezeichneten Tagen, Nüch- 
mittags zwischen drei und fünf Uhr, auf der Kanzlei des K. Ober-Tribunals sie 
zu melden, um daselbst die weitere Anweisung zu empfangen. 
Stuttgart den 18. Oktober 1839. Prieser. 
B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Patents an Gottlieb Schwarz auf neue Vorrichkungen an einer Flachsbänder- 
oder Gill-Maschine. 
De Seine Königliche Majestat durch höchste Enrschlietzung vom 25.v. M 
dem Gottlieb Schwarz zu Kirchheim unter Teck ein Patent für die von ihm und 
seinem Sohne dargelegten neuen Vorrichtungen an einer Flachsbänder= oder — 
Maschine auf die Dauer von fuͤnf Jahren gnaͤdigst ertheilt haben; so wird diese 
hiedurch, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Ge- 
werbe-Ordnung, zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 4. Oktober 1859. Schlaper. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer ständigen Pfarrverweserci für die evan 
Gemeinde Thonoldsb N tshofen, Dekanats Gaildorf. 
F 
gelische 
  
Vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. ist für das bisher mit der rn 
gelischen Pfarrei Frikenhofen, Dekanats Gaildorf, verbunden gewesene Hssn 
Thonoldsbronn-Ruppertshofen eine ständige Pfarrverweserei errichter worden; 
hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 11.Obtober 1859. 
Schlaper.
	        
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