Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

II 
11) Gefluͤgel und kleines Wildpret aller Art; 
12) Glasur- und Hafnererz (Alquisoux); bs 
13) Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden s 
Scheidemuͤnze; 
14) Hausgeraͤthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Waͤsche, gebrauchte 
schaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehenden zur eigenen Benutzung; ai t 
sondere Erlaubniß neue Kleider, Waͤsche und Effekten, insofern sie Ausstattungsgegen 1 
Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung ihrer Verheirathung im Lande niederla "„ ? Nu 
15) Holz: Brennholz beim Landtransporte, auch Reisig und Besen daraus, ferner Bar *i 
holz (einschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird und nicht na 
ablage zum Verschiffen bestimmt ist; rauche !“ 
16) Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem * ten 
Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mit sich fuͤhren, ingleichen M Must an 1n, 
Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet si sinr; chiset * 
Wagen der Reisenden; ferner Wagen= und Wasserfahrzeuge der Fuhrleute und 4% 
Personen= und Waaren-Transport, gebrauchte Inventarienstücke der Schiffe, deiscs 
Verzehrungsgegenstaͤnde zum Reiseverbrauch; 
17) Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); 
18) Milch; 
19) Obst, frisches; 
20) Papier, beschriebenes (Abten und Manuseripte); 
21) Saamen von Waldhölzern; *’* 
22) Schachtelhalm, Schilf= und Dachrohr; der Spinn 
23) Scheerwolle (Abfälle beim Tuchscheeren); desgleichen. Flockwolle (Absälle von ½½ 
und Tuchtrümmer (Abfälle von der Weberei); Mauerst ⁊ 
24) Steine, alle behauene und unbehauene, Bruch-, Kalk-, Schiefer-, 8 Ziegel- und d; * 
Landtransport, insofern sie nicht nach einer Ablage zum Verschiffen bestimmt sin 
grobe Schleif- und Wetzsteine in demselben Falle; 
26) Stroh, Spreu, Haͤckerling; 
26) Thiere, alle lebenden, für welche kein Tarifsatz ausgeworfen ist; 
27) Torf und Braunkohlen; . 
28)) Treber und Trester. 1 
!“ 
abl'
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.