Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

  
XXII [— 
  
  
  
1* 
. 
1. 
  
Abgabensätze r*r*ßv 
nach dem Ta 
Maaßstab 14-Thaler-Fuß nach dem wird . 
; (mit der Eintheilung) Fuß, Cenl. 
Benennung der Gegenstände. der des Thalers 26½-Gulden Fuß – 
Verzollung. in tottel un 2astel), bei Brutto- 
eim 
2 Eingang. Lu Eingang. Ausgang- 21— 
« Riblr. Riblr. aSOLA. kr. L. 
3) Lumpenzucker fuͤr inlaͤndische Sie- 
  
dereien zum Raffiniren unter den be 
sonders vorzuschreibenden Bedingun , 
gen und Kontrolen . ILEentners 151. . 19 
t 
i 
4) Rohzucker mit derselben Bestimmung 
und unter den besonders vorzuschreiben- 
den Bedingungen und Controlen Centne#tr 55 645 
  
  
sPOel in Faͤssern eingehend. . . . . ILEentner1 201. . 125355. 1* 
Anmerk. 1. Baumöl zum Fabrikgebrauch wird ge- l 
den die allgemeine Eingangsabgabe eingelassen, I 
wenn bei den Zollämtern an der Gränze oder 
bei der Abfertiqgung aus den Packhfen (Hall- 
anstalten) vorher auf einen Centner Oel ein 
Pfund verpemtinch zugesetzt worden. 1 
Anmork. 2. Sogenannte Oelkuchen, als Rückstände 
beim Saseen aus Lein, Naps, NRübsaamen 
u. j w, inaleichen Mehl. aus solchen Kuchen 
und Rückständen CentnerlbllblI 35. 
. («) 
7Pap1ermthappwaarem 
a) ungeleimtes ordinaͤres (grobes, graues 
und halbweißes) Druckpapier, auch 
grobes weißes und gefarbtes) Packpa- 
pier und Pappdeckel 1 Cenner 1 J. 45 
L n 
Wt 
6 t Lallen 
Anmerk. 1. Papier, welches lithoaraphirt, bedruckt 
oder liniirt ist, um in diesem Zustande zu Rech- 
C0 all-andere Papierganungen Cennerbt4 45 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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