Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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bermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. auf das erledigte Cameralamt 
Wurmlingen den bei der Fivanzkammer des Schwarzwal dkrelses angeftellten Revisor 
eber zu befördern. 
den Cameral-Verwalter Schönlin zu Roth am See auf sein Ansuchen, unter 
Nassung seines Gehalts und Rangs, alo Revisor zu der Finanzkammer des Jart- 
kreises zu versetzen, 
dagegen den bei derselben augestellten Revisor Sliferbeld auf das dadurch er— 
ledigte Cameralamt Roth am See zu befördern, und. 
dem Kriegs-Ministerial-Kanzlisten Rösch den Sekretärs-Charakter zu verleihen 
gnaͤdigst geruht. 
Am.s. d. M. wurde die patronatische - des Pfarrers Bihlmaier 
à Wegan auf die Theresia- Caplanei, in Verbindung mit der Stahl= Storrs'schen 
eii quf dem Saloatorbe:g bei Gmünd, landeoherrlich bestätigt. 
I. Berfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-HOevartements. 
Des Justiz-Mi nisterium. , 
T) Besetzung des K. fürstlich Thurn= und Taris'schen Amis- Gerichts- Melbariats zu. Scheer. 
Der Referendär erster Classe Haldenwang, von Simmozheim, Oberamts 
alw, ist zum Aktuar bei dem . fuͤrstlich Thurn- und Taris'schen Amtsgerichte 
e ernannt und zu Versehung dieser S-elle für gese seblich befähigt erkannt. wor- 
nz was hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird. · 
Stuttgart den 14. December 1859. Prieser. 
Bekanntmachung, bekreffend die Wieder-Uebernahme der Gerichtsbarkeit in den Standesherrschaften 
Hohenlohe= Jagsiberg und Hohenlohe- Bartenstein durch die numttelharen 
Staatsbehörden. * /,11/1 
Durch einc Erblärung vom 42. Oktober I. J. hat der Fürst zu Hoßente loh e-Jag st— 
9 fuͤr sich und im Namen.“ beziehungsweise mit Zustimmung des Fürsten zu 
o er ohe= Bartenstein, auf die in Folge der K. Deklarationen vom 27. Ok= 
ann d und 27. September 12325 übernommene Gerichtsbarkeit in den beiden 
ber se Standeeherrschaften verzichtet, und durch höchste Eneschliekung vom S1. Ok- 
haben Seine Königliche Majestät#diesen Vorzicht anzunehmen geruhr. 
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