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Da nun in Folge dessen mit dem 1. Januar 1840 die Verrichtungen der bisherigen
K. fürstlichen Amts-Gerichte Niederstetten, Bartenstein und Pfedelba "
Mainhardt aufzuhören haben unt solche von den K. Oberamts-Gerichten Ger“
bronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen und Weinsberg wie
zu übernehmen sind; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 16. December 1839. Prieser.
ter
6 Berfügung, betreffend Abänderungen in der Eintheilung der Notariats-Bezirke der Oberim "
Gerabronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen und Weinsberg.
einer Beilage.)
Nachdem von dem Fürsten zu Hohenlohe-Jagstberg für sich und im N
des Fürsten zu Hohenlohe-Bartenstein auf die seiner Zeit übernommer
Gerichtsbarkeit in den beiden fürstlichen Standesherrschaften verzichtet worden in
so haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt vermoͤge hoͤchster Entschließung vom *
M. die Zutheilung der Gemeinden der aufzuloͤsenden bisherigen fuͤrstlichen 4
Gerichts-Notariats-Bezirke Niederstetten, Bartenstein und Pfedelbe#
Mainhardt zu den betreffenden unmittelbaren Notariaten, beziehungsweise
Errichtung eines neuen Amts-Notariats zu Niederstetten, und in Verbin
damit zugleich einige weitere Abänderungen in der Notariats-Bezirks-Eintheilung
Oberämter Gerabronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen und Wet t.
berg auf die in der beigefuͤgten Uebersicht angegebene Weise zu genehmigen geru
Diese Bezirks-Veraͤnderungen werden unter dem Anfuͤgen zur oͤffentlichen Kenmin Z„
gebracht, daß die neue Bezirbs-Eintheilung mit dem 1. Januar 1840 in Wirkung r
Stuttgart den 16. December 1839. Prieser.
Uebersicht
der zufolge höchster Entschließung vom 12. December 1839 eintretenden Aende“
rungen in der Notariats-Bezirks Eintheilung.
Neckar-Kreis.
Oberamtsbezirk Weinsberg.
A) Das Gerichts-Notariat
1) hat zu übernehmen von dem Amts-Notariate L 5wenstein:
Hbslenfülz, Steinsfeld, Unterheinrieth;
amen