Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

742 
Da nun in Folge dessen mit dem 1. Januar 1840 die Verrichtungen der bisherigen 
K. fürstlichen Amts-Gerichte Niederstetten, Bartenstein und Pfedelba " 
Mainhardt aufzuhören haben unt solche von den K. Oberamts-Gerichten Ger“ 
bronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen und Weinsberg wie 
zu übernehmen sind; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 16. December 1839. Prieser. 
ter 
6 Berfügung, betreffend Abänderungen in der Eintheilung der Notariats-Bezirke der Oberim " 
Gerabronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen und Weinsberg. 
einer Beilage.) 
Nachdem von dem Fürsten zu Hohenlohe-Jagstberg für sich und im N 
des Fürsten zu Hohenlohe-Bartenstein auf die seiner Zeit übernommer 
Gerichtsbarkeit in den beiden fürstlichen Standesherrschaften verzichtet worden in 
so haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt vermoͤge hoͤchster Entschließung vom * 
M. die Zutheilung der Gemeinden der aufzuloͤsenden bisherigen fuͤrstlichen 4 
Gerichts-Notariats-Bezirke Niederstetten, Bartenstein und Pfedelbe# 
Mainhardt zu den betreffenden unmittelbaren Notariaten, beziehungsweise 
Errichtung eines neuen Amts-Notariats zu Niederstetten, und in Verbin 
damit zugleich einige weitere Abänderungen in der Notariats-Bezirks-Eintheilung 
Oberämter Gerabronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen und Wet t. 
berg auf die in der beigefuͤgten Uebersicht angegebene Weise zu genehmigen geru 
Diese Bezirks-Veraͤnderungen werden unter dem Anfuͤgen zur oͤffentlichen Kenmin Z„ 
gebracht, daß die neue Bezirbs-Eintheilung mit dem 1. Januar 1840 in Wirkung r 
Stuttgart den 16. December 1839. Prieser. 
Uebersicht 
der zufolge höchster Entschließung vom 12. December 1839 eintretenden Aende“ 
rungen in der Notariats-Bezirks Eintheilung. 
Neckar-Kreis. 
Oberamtsbezirk Weinsberg. 
A) Das Gerichts-Notariat 
1) hat zu übernehmen von dem Amts-Notariate L 5wenstein: 
Hbslenfülz, Steinsfeld, Unterheinrieth; 
amen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.