Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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fenden Oberamtsbezirks geltend zu machen, welcher sich unmittelbar nach der 
Ziehung des Looses versammelt. 
Uebrigens wird Jeder, der eine Befreiung anspricht, erinnert, solche noch vor 
er Ziehung des Looses dem betreffenden Oberamte anzuzeigen, damit dieses den 
efreiungsgrund vorläufig prüfe, und dem, der ihn auspricht, in Beziehung auf die 
gizubringenden Beweise, die erforderliche Belehrung ertheile. 
Stuttgart den 16. December 1839. Göriz. 
D) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend das Dienstverhältniß einiger Salinen-Beamten. 
ach Seiner Königlichen Majestät hbchster Entschließung vom 16 De- 
er d. J. sind der Salinen-Inspector von Wilhelmshall bei Schwenningen, und 
di ergwerks-Inspector von dem Steinsalzwerk Wilhelmsgluͤck bei Hall, als Staats- 
en 2 2 2 
one in die neunte Stufe der Rangordnung vom 18. Oktober 1821 eingereiht 
en. 
tem 
Stuttgart den 18. December 1839. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
—- Bewerber um das in der dritten Befoldungsklasse Kehende Gerichts- 
9 Saulgau haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K Gerichtshofe in 
zu melden. 
ist * das am 12. d. M. erfolgte Ableben des Amts Rotars Vern hardt 
ami Van er ersten Vesoldungsklasse sichende Amts-Rotariat Schwaigern, Ober- 
ei7 c enheim, erledigt worden. Die Bewerber um dasselbe haben sich innerhalb 
ochen bei dem K. Gerichtshose in Eßlingen zu melden. 
unne srwerben um das in Erledigung gekommene Amts-Notariat KPirchheim= 
innerhal, dr Weim mit welchem ein Gehalt von 350 fl. verbunden ist, haben sich 
ei Wochen bei dem K. Gerichtahofe in Ellwangen zu melden.
	        
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