Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Weinhandel gleicher Beguͤnstigung mit dem Niederlaͤndischen Weinhandel in 
der Art genießen soll, daß, wenn die in den Staaten des Zoll-Vereins ge- 
genwaͤrtig zu Gunsten des Großhandels mit Wein bestehende Rabatt-Be- 
willigung auf die Eingangs-Abgaben vor den unmittelbar aus den Ländern 
der Erzeugung eingeführten Weinen noch über den 1. Januar 1810 hinaus 
forrgesebt werden sollre, oder andere Begünstigungen dieser Art jenem Handel 
etwa zugestanden werden möchten, diese Begünstigungen, von dem gedachten 
Zeitpunkte ab, gleichmäßig auf die aus Hamburg bezogenen Weine angr- 
wendet werden sollen. 
Stuttgart den 22. Februar 1890. Veroldingen. Herdegen. 
8) Des Departements des Innern. 
1. Der Regierung des Jarrtkreises. 
Bekanntmachung der milden Stiflung des Weinhändlers Jehann Heinrich Wielan? zu Hall. 
Der köürzlich mit Tod abgegangene Johann Heinrich Wieland, Vürger und 
Weinhändler zu Hall, hat die dortige Stadt zur Haupt-Erbin seines, nach Abzug von 
28,Alo fl. Legaten, annoch in ungefähr 51,350 fl. bestehenden Vermögens eingesetzt 
und solches zu gemeinnühßigen städtischen Zwecken bestimmt, wohin zunächst die Er- 
richtung einer Realschule und eines Leichenyhauses gehören, mit der Bestimmung, daß 
der Hauptstock nie angegriffen und nur der Ertrag des Vermögens zu Aueführung 
der gemeinnühigen Zwecke verwendet werden soll. 
Zu der beträchtlichen Summe von Legaten gehört 
eine Armenstiftung für Hall odon 2500 fl. 
dereu Zinse jährlich zu vertheilen sind; s 
ccneSttftungvon... ...1)00si 
zu Prämien für die geigielen Schüler in den lateinischen 
Schulen zu Hall; 
eine Stiftung von . . .— .. . 6600fl. 
zu Praͤmien fuͤr die Spital cchule ir in Kan:
	        
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