Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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2. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den J. Jannar 1840. 
Inbalt. 
Königl. Dekrete. Orbens--Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Führung von Pflegschaften durch die 
Vorstände und Mitglieder der Waisengerichte. — Bekanntmachung, betreffend den Besuch der vandes- 
Universttät. — Verleihung eines Patents an den Flaschnermeisier Hildenbrand auf eine Vorrichtung 
gu einem gleichsörmigen Stande des Oels in Zimmerlamxen. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellke Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Mojestät haben nach höchstem Dekrete vom 31. v. M. 
an den Vice-Ordenskanzler, « 
» dem Geheimen Legations-Rath, Inspektor der K. Hand-Bibliothek, v. Lehr, 
seitherigem Ritter des Ordens der Württembergischen Krone, und 
dem Oberst-Lieutenant v. Kausler im General-Quartiermeisterstabe 
das Commenthurkreuz dieses Ordens zu verleihen geruht; auch zu Rittern des Kron- 
ordens Znädigst ernannt: . ««v 
den Legations-Rath Weckherlin, Geheimen Sekretaͤr Ihrer Koͤniglichen Hoheit 
der Frau Erb-Prinzessin von Oranien, 
den Bibliothekar der K. Hand-Bibliothek, Geheimen Hofrath Dr. Münch, 
den Oberamtsarzt Dr. Truchseß in Waiblingen, und 
den Freiherrn v. Reichenbach in Wien.
	        
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