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händigung an den Waarenführer, die zweite Ausfertigung — das Duplikat — aber
verbleibt einstweilen und bis zum demnächstigen Austausche gegen das Unikat bei
dem Ausfertigungsamte.
Die beiden Exemplare eines und desselben Begleitscheins werden auf der Vor-
derseite oben linker Hand resp. als Unikat und Duplikat bezeichnet und, als genan
mit einander uͤbereinstimmend, amtlich beglaubigt.
K. 11.
Die Auefertigung eines Begleitscheins I. geschieht entweder
a) durch vollständige Ausfüllung aller Spalten des Begleitschein-Formulars,
nach Inhalt ihrer Ueberschrift und für sämtliche, zu der betreffenden Sendung
gehdrige Waaren,
oder
b) in der Art, daß diejenigen Spalten des Formulars, welche sich auf Gattung,
Menge und Verschluß der Waare beziehen, nicht im Detail ausgefüllt wer“
den, sondern darin auf eine, dem Begleitscheine angestempelte Zoll-Deblaration
Bezug genommen wird. Auch Begleitschein-Auszüge, Abmeldungen aus der
Niederlage 2c. können auf die nämliche Weise dem Begleitscheine angestem
pelt werden.
Ob die eine oder andere Art der Ausfertigung in Anwendung zu bringen sey,
hat das Amt in jedem einzelnen Falle den Umständen gemäß und aus dem Gesichts“
punkte zu beurtheilen, daß es darauf ankommt, diejenige Abfertigungsweise eintreten
zu lassen, welche die leichtere, mithin die weniger zeitraubende ist.
Bestehen demnach die Waaren, auf welche ein Begleitschein begehrt wird, nur
in wenigen Postitionen, so ist der detaillirten Ausfertigung des Begleitscheins der
Vorzug zu geben, bei größeren Transporten dagegen die Ausfertigung mittelst ange'
stempelter Deklaration 2c. zu wählen, vorausgeseht, daß so viele Deklarationen dot
pelt vorhanden sind, als Begleitscheine verlangt werden.
K. 12.
Da das Verfahren der Deklarations-Anstempelung in den meisten Fällen den
Vortheil einer raschen Abfertigung gewährt, so müssen, um solches so oft, wie mg“
lich, in Anwendung bringen zu können, die Deklaranten, insbesondere bei den Grenz“