Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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N5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
—— 
Inhalt. „ 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrschten. 
Verfügu ngen der Sretmente. Darstellung der Einrichtung der polpytechnischen Schule. — 
Stand der geistlichen Wittwenkasse auf Martini 1338. — Bekanntmachung, betreffend die Vornahme 
einer Prüfung für Real, Elementar= oder Fach-Lehrstellen, deßgleichen für Präceptorate oder Collabe= 
raturen. 
Dienst-Erledigungen. 
— 
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Mafestät haben nach höchstem Debrete vom 10. d. M. 
an den Vice-Ordenskanzler, dem provisorischen Chef des Justiz-Departements, Staats- 
rathe v. Prieser, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, den ihm von des 
Kaisers von Oestreich Majestät verliehenen Orden der eisernen Krone, zweiter Elasse, 
anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Moajestät haben nach höchstem Dekret vom 6. d. M. den 
Waffen-Controleur, Hauptmann erster Elasse v. Milz, zum Major zu ernennen, 
durch höchste Entschließung vom 8. d. M. die vereinigte Stelle eines ersten Hel- 
fers in Winnenden, Dekanats Weiblingen, und evangelischen Geistlichen an der Heil- 
Anstalt in Winnenthal, dem dermaligen Verweser dieser Stelle, Josenhans, und 
die neu errichtete Stelle eines zweiten Helsers in Winnenden, Dekanats Waib- 
lingen, dem Vikar Schaufler in Kirchheim, zu übertragen geruht.
	        
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