Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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32. 
Regierungs-Blatt 
  
  
für das 
Königreich Württemberg. 
w.— — — — —„ — 
— Dienstag den 30. Juni 18110. 
  
· nhalt. 
Königliche Debrete. K. Verordnung, betreffeud die Bestrafung der Angriffe auf die Ehre der Staats- 
ierun (Art. 167 des Strafgesehbuchs). — Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst- 
achrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend ein der neuesten Gesamt-Ausgabe der 
Göthe'schen Werke verliehenes Privilegium gegen den Nachdruck. — Verzichtleistung des Maurers Bauer 
auf ein ihm verliehenes Patent. — Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes--Universttät. — 
di. Bekanntmachung, die Vertheilung der Prämien für die Schulmeister und Lehrgehülfen betreffend. 
ast-n Erledigunge 
n 
n. 
S gestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
b 
etreffend die Bestrafung der Angriffe auf die Ehre der Staats-Regierung (Art. 167 des Straf- 
Gesetzbuchs). 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
bis J Vollziehung des Art. 167 des Straf-Gesetzbuchs verordnen und verfuͤgen Wir 
auf weitere Anordnung, nach Anhoͤrung Un seres Geheimen-Raths, wie folgt: 
K. 1. 
sind Angriffe auf die Ehre der Staats-Regierung (Art. 167 des Straf-Gesehbuchs) 
ihrere den öffentlichen Behörden, zu deren amtlicher Kenntniß sie gelangen, je nach 
oder d tellung, entweder dem Oberamte, in dessen Bezirk das Vergehen veruͤbt wurde, 
er Kreis-Regierung, oder dem Ministerium des Innern anzuzeigen.
	        
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