Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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K. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister von Hermann. 
Musikdirktor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik. 
Die Uebungen im Zeichnungsinstitute werden von den Zeichnungslehrern 
Dörr und Helwig gemeinschaftlich Donnerstags von 8 — 12 Uhr und in zwei 
weitern noch zu bestimmenden Stunden geleitet werden. Beide sind zur Ertheilung 
von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen bereit. 
Fechtmeister Kastroppgibt Privat-Unterricht im Fechten und führr die Aufüicht 
über die öffentlichen Fechtübungen.= "5 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Das Ende der Herbstferien ist auf den 25. Oktober festgesetzt; den 24. Oktober 
wird die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, 
und die Hauptvorlesungen werden am 26. Oktober ihren Anfang nehmen. Acht Tage 
parer darf nach der K. Verordnung vom 26. December 1834 (Reg. Blatt vom Jahr 1835, 
.17) ohne besondern Grund keine Immatrikulation mehr Statt finden. Zum 
wecke für diese hat sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen 
nach seiner Ankunft bei der Immatrikulations-Commission zu melden und die nöthi- 
gen Ursunden vorzulegen. 
Tüöbingen den 20. August 1840. R. Mohl.- 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Ober-Tribunalraths, welcher zu- 
naͤchst die Funktionen eines Dirigenten des Eivil-Senars des K. Gerichtshofs in 
blin gen zu übernehmen hat, werden aufgefordert, sich innerhalb vierzehn Tagen 
ei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende 
Gerichts= Notariat Horb haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe 
in übingen zu melden.
	        
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