Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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II.  Berfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
Wohnsitz-Veränderung  eines  Rechts-Consulenten.
Da  der  Rechts-Consulent  Feyerabend  in  Hehringen  seinen  Wohnsiß  nach

Heilbronn  verlegt  hat;  so  wird  solches  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  15.  Februar  1840.  Prieser.

B)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Elassifkatien  der  Gemeinde  Langenargen,  Oberamts  Tektnang.
Die  Gemeinde  Langenargen,  Oberamts  Tettnang,  ist  in  Gemäßheit  der  K.  Ver-“
ordnung  vom  9.  Februar  1829  aus  der  dritten  in  die  zweite  Elasse  verseht  worden!
was  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.
Stuttgart  den  18.  Februar  1840.  Schlayper.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  des  Prädikats  einer  Stadt  an  die  Gemeinde
Knittlingen,  Oberamts  Maulbronn.
Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  hbchster  Entschließung  vom
19.  d.  M.  der  Gemeinde  Knittlingen,  Oberamts  Maulbronn,  auf  das  Gesuch  det
dortigen  Gemeinderaths,  das  Prädikat  einer  Stadt  in  Gnaden  zu  verleihen  geruhl!
was  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht  wird.
Stuttgart  den  20.  Februar  1850.  Schlaper.

2.  Des  Studienraths.
Verfügung,  betreffend  die  für  die  K.  öffentliche  Bibliothek  abzugebenden  Eremplare  der  im  Lankt
gedruckten  Schriften.  #
Da  für  zweckmäßig  erachtet  worden,  daß  die  nach  F.  17  des  Geseßes  von
50  Januar  1817  und  nach  den  Verfügungen  vom  2.  Januar  1318  (Reg.  Blatt  S.  8)