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II. Berfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten.
Da der Rechts-Consulent Feyerabend in Hehringen seinen Wohnsiß nach
Heilbronn verlegt hat; so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. Februar 1840. Prieser.
B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Elassifkatien der Gemeinde Langenargen, Oberamts Tektnang.
Die Gemeinde Langenargen, Oberamts Tettnang, ist in Gemäßheit der K. Ver-“
ordnung vom 9. Februar 1829 aus der dritten in die zweite Elasse verseht worden!
was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 18. Februar 1840. Schlayper.
b) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Prädikats einer Stadt an die Gemeinde
Knittlingen, Oberamts Maulbronn.
Seine Königliche Majestät haben vermöge hbchster Entschließung vom
19. d. M. der Gemeinde Knittlingen, Oberamts Maulbronn, auf das Gesuch det
dortigen Gemeinderaths, das Prädikat einer Stadt in Gnaden zu verleihen geruhl!
was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 20. Februar 1850. Schlaper.
2. Des Studienraths.
Verfügung, betreffend die für die K. öffentliche Bibliothek abzugebenden Eremplare der im Lankt
gedruckten Schriften. #
Da für zweckmäßig erachtet worden, daß die nach F. 17 des Geseßes von
50 Januar 1817 und nach den Verfügungen vom 2. Januar 1318 (Reg. Blatt S. 8)