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4) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Donaukreises
erledigte Sekretaͤrsstelle, mit welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben
binnen vier Wochen bei derselben vorschriftmaͤßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtögerichte
Neuen bürg haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtohofe in Tü-
bingen zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Straßenbau-Inspektion Ludwigsburg-
mit welcher der Normal-Gehalt dritter Classe von 600 fl. verbunden ist, haben sich
innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Reckar-Kreises vorschriftmäßig zu
melden.
7) Nachdem von der Pfarrei Rellingen, Dekanats Eßlingen, das bisher
mit derselben verbundene Filial Berkheim getrennt und in leßterem ein eigenes
Parr-Vikariat errichtet worden ist, werden die Bewerber um erstere aufgefordert,
sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evangelischen Consisiorium zu
melden. Die Gemeinde Rellingen zählt 1027 Kirchengenossen; das Einkommen der
Parrstelle ist auf 700 fl. in Preisen des Sportelgesetzes gestelle, und mit beinen Ze-
hent-Bezügen verbunden.
Es werden beseht werden:
8) die katholische Pfarrei Dormettingen, Oberamts und Dekanats Speichin-
gen, welche im Pfarrdorf 769 Pfarrgenossen begreift, und von eigenen Guͤtern, Ze-
henten, Grundgefaͤllen und gestifteten Gebuͤhren ein bestaͤndiges Einkommen von
1480 fl. gewaͤhrt;
9) die katholische Caplanei zu Ertingen, Oberamts und Dekanats Riedlingen,
womit die gewöhnlichen Caplanei-Obliegenheiten verbunden sind, und welche von
eigenen Gütern, Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein flrirtes
Einkommen von 611 fl hat.
Die Bewerber um diese zwei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen vor-
schriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden.