Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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I. Staatswirthschaft. ·- 
Spezielle Technologie liest Prof. Dr. v. Poppe nach der zweiten 
Auflage seines Lehrbuchs (Stuttgart und Tübingen 1838) in fünf wöchentlichen 
Stunden von 11—12 Uhr. A 
Geschichte der Erfindungen wird derselbe in drei wöchentlichen Stun- 
den auf Verlangen vortragen. 
Lan dwirthschaftliche Betriebs= und Tarationslehre, mit be- 
sonderer Berücksichtigung der auf dem Grundeigenthum haftenden Rechte und Lasten, 
so wie der in Deutschland zu deren Ablösung und Fixirung bestehenden Normen, 
trägt vor Prof. Dr. Knaus von 4—5 Uhr in vier wöchentlichen Stunden in Ver- 
bindung mit Ercursionen und praktischen Uebungen. 
(Encyvclopädie der Forstwissenschaft wird Derselbe künftigen 
Winter vortragen.) 
(Agrikultur-Chemie und Einleitung in die staatswirthschaftliche Chemie, 
siehe RNaturwissenschaften.) 
(Politische Geschichte, siehe Geschichte.) 
Encyclopädie der Staatswissenschaften liest Prof. Dr. R. 
v. Mohl in fünf wöchentlichen Stunden von 7—8 Uhr. 
Geschichte der politischen Oeconomie trägt auf Verlangen vor 
Prof. Dr. Schüz in zwei bis drei noch zu bestimmenden Stunden. 
National-Oeconomie liest Derselbe von 9—10 Uhr fänfmal wö- 
chentlich. 
Politik in fünf Stunden von 3—9 Uhr Prof. Dr. R. v. Mohl. 
Das System der württembergischen Finanz-Geseße, zweiter 
Theil (Steuer und Rechnungswesen), verbunden mit praktischen Uebungen, traͤgt 
fünfmal von 10—11 Uhr vor Prof. Dr. Hoffmann. 
Das Verfassungs= und Verwaltungsrecht der Gemeinden 
und Amtskörperschaften in Württemberg, Derselbe von 11—12 
Uhr in drei wöchentlichen Stunden. *
	        
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