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Es werden wieder besetzt werden:
5) die katholische Pfarrstelle Westerstetten, Oberamts und Dekanats Ulm,
welche im Pfarrdorfe und in einigen Filialweilern und Höfen 519 Pfarrgenossen
begreift, und von eigenen Gütern, Zehenten und Grundgesällen, Besoldungen und
gestifteten Gebühren, ein beständiges Einkommen von 817 fl. gewährt;
44) die katholische Pfarrei Blizen reute, Oberamts und Dekanats Ravens-
burg, mit 61“ Pfarrgenossen im Pfarrdorf und in einigen Filial-Orten. Ihr be-
ständiges Einkommen von eigenen Götern, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen
und gestifteten Gebühren belauft sich auf 682 fl.
Die Bewerber um diese zwei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei
dem K. katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Präzeptors in Markgrénin-
gen, welche neben Amtswohnung, aber einschließlich des Schulgeldes, mit einem
jährlichen Einkommen von 527 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen
vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtzgerichte
Schorndorf haben sich bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen, und
7) diejenigen um die erledigte Gerichts-Aktuarsstelle in Ulm bei dem K. Ge-
richtshofe daselbst innerhalb drei Wochen zu melden.
8) Die Bewerber um das durch das Ableben des Amts-Notars Gröninger
erledigte Amts-Notariat Liebenzell, Oberamts Neuenbürg, womit ein Gehalt von
300 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in
Tübingen zu melden.
9) Nachdem die Waldschühenstelle zu Monakam im Revier Liebenzell, Neuen-
bürger Forsts, in eine Forstwartsstelle mit dem Rormalgehalte von 300 fl. verwandelr
worden ist, so werden die Bewerber um diese Stelle aufgefordert, bei der Finanz-
kammer des Schwarzwaldkreises innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig sich zu melden.