Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

14 
sicherten beziehen, nicht Folge geleistet hat; so wird die Berechtigung derselben zur 
Versicherung beweglichen Vermögens im Königreiche hiemit zuruͤckgenommen. Es 
ist daher der Abschluß neuer und die Erneuerung bereits bestehender Versicherungs- 
Verträge von und mit dieser Gesellschaft bei den in den Art. 17 und 19 des Ge- 
setzes vom 25. Mai 1830 (Reg. Blatt S. 211, 212) angedrohten Strafen von jeßt 
an verboten. 
Dagegen bleiben alle bereits abgeschlossenen Versicherungen bis zum Ablauf der 
Versicherungszeit in Kraft, ohne Unterschied ob bei denjenigen derselben, welche 
auf mehrere Jahre eingegangen wurden, die Prämien auf Einmal vorausbezahlt 
worden, oder noch in Raten zu entrichten s'nde- 
Das Vorstehende wird unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 27. Au- 
gust 1850 (Reg. Blatt S. 359) zur öffentlichen Kenniniß gebracht 
Stuttgart den 31. December 1850. Schlayper. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der unter dem 8. Januar 1850 ausgesetzten 
Preise für die Hervorbringyng vorzüglichen Flachses und die Aussetzung neuer Preise für das 
Jahr 1841. 
Um die durch die Bekanmemachung des Ministerium des Innern vom 8. 
uuar 1850 (Reg.Blatt S. 34) ausgesetzten Preise für vorzüglichen, im Inlande 
erzeugten Flachs, sind zehen Bewerber aufgerreten. Von diesen haben nach dem Urtheile 
des Preisgerichts erhalten: 
1) je einen Preis erster Stufe mit 60 fl.: 
a) Rößlenswirth Johannes Aldinger in. Endersbach, Oberamts Weiblin= 
gen, für im Wasser gerösteten Flachs; 
b) Jakob Friedrich Wölfle in Echterdingen, Oberamts Stuttgart, für im 
Thau gerösteten Flachs; 
2) je einen Preis zweiter Stufe mit 50 fl.: 
#&) Jakob Strobel in Kemnath, Oberanus Stmurrgart,, für im Wasser 
b) Friedrich Bluthardt daselbst. Hgerösteten Flachs; 
3) einen Preis dritter Stufe mit doff.: 
Alt Johannes Strobel daselbst, für im Wasser gerösteten Flachs;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.