Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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welche einen Bestandtheil des mit demselben im Jahre 1824 abgeschlossenen und 
letztmals unter dem 14. Februar 13538 auf weitere sechs Jahre verlängerten Staats- 
Bertrags in Betreff der Uebertragung der Funktionen eines Oberappellations-Ge- 
richtes für das gedachte Fürstenthum an das K. Obertribunal dahier bildet, 
(Reg. Blatt von 1824, S. 766; von 1858, S. 317) dahin abgeändert worden, daß 
vom 1. März d. J. an gegen alle von dem Fürktlichen Hofgerichte zu Sigmaringen 
in erster Instanz erlassenen Straferkenntnisse eine Berufung an das K. Obertribunal, 
als Fürstlich Hohenzollern-Sigmaringisches Oberappellations-Gerichr, zuläßig ist; so 
wird solches hiermit zur öffentlichen Kennthiß gebracht. · 
Stuttgart den 30. Maͤrz 1841. 
Der provisorische Chef des Justiz-Departements: Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Prieser. Beroldingen. 
8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brandschaden durch die 
mit der Bayernschen Hypotheken= und Wechselbank verbundene Feuerversicherungs-Anstalt. 
Da der mit der Bayernschen Hppotheken= und Wechselbank zu München verbun- 
denen Feuerversscherungs-Anstalt zu dem Zwecke der Versicherung beweglichen Ver- 
mögens im Konigreiche gegen Brandschaden, nach Vorlage ihrer Statuten, die Anerken- 
nung der Staatsregierung ertheilt, auch dem von derselben als Hauptagenten für 
das Königreich aufgestellten pensionirten Finanzkammer-Revisor Dibold zu Sturt- 
gart, der Stadtdirektor daselbst als Regierungs-Commissär beigegeben worden ist; so 
wird solches hiermit, unter Beziehung auf die Art. 9 und 10 des Gesehßes vom 
26. Mai 1830 (Reg. Blatt S. 209, 210) und auf die Instrubtion vom 26sten desselben 
Monats und Jahrs, Abschnitt 4 (Reg. Blatt S. 222 ff.), zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 18. März 1861. Schlaver.
	        
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