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2. Der israelitischen Ober-Kirchenbehoͤrde.
Bekanntmachung, die Besetzung des Rabbinats Braunsbach betreffend.
Von dem K. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens ist auf
den Vorschlag der israelitischen Ober-Kirchenbehörde unter dem 22. März das Be-
zirksrabbinat Braunsbach, Oberamts Künzelsau, dem Rabbinen Dr. Hirsch in
Freudenthal, Oberamts Besigheim, übertragen worden.
Stuttgart den 31. März 1341. Steinhardt.
C) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend die Kosten-Anrechnungen von Aufnahme der Capital-Steuer und der
Hunde-Abgabe.
Da die K. Verordnung vom 22. Februar 1841 (Reg.Blatt S. 83), betreffend
die Festsetzung der Taggelder, Diäten und Reisekosten der Amtskörperschafts= und
Gemeinde-Diener, nach #G. “ und 38 namentlich auch auf die Verrichtungen dieser
Diener bei Aufnahme der Capitalsteuer und der Hunde-Abgabe Anwendung sindet;
so werden die hierauf sich beziehenden bisherigen Bestimmungen in der die Capital=
steuer-Aufnahme betreffenden Verfügung des K. Steuer-Collegiums vom 16. August
1820, I. A. (Reg. Blatt S. 16) und in der Instruktion vom 21. August 1824 zu Voll-
ziehung des Gesetzes über die Hunde-Auflage, §. 3 (Reg. Blatt S. 687) hiemit
außer Wirkung gesetzt.
Zugleich wird die nach §. 6 der Verfügung des Steuer-Collegiums vom 28. Juli
1821 (Reg. Blatt S. 559), bezüglich der Capitalsteuer-Aufnahme, bisher noch ge-
stattete Stell-Vertretung der Schultheißen oder Rathsschreiber durch die Verwaltungs-=
Aktuare (statt der vormaligen Amtsschreiber) zu Ersparung unnöthiger Reisekosten
von nun an für unzuläßig erklärt.
Stutrgart den 27. März 1851. Herdegen.
b) Bekanntmachung, betreffend die Vornahme einer ersten höheren Dienstprüsung im Finanzfache.
Für die am Montag den 10. Mai d. J. beginnende erste höhere Dienstprüfung
im Finanzfache sind die Cameral-Candidaten