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Wilhelm Heinrich Hettler in Boͤblingen,
Franz Wilhelm Friedrich v. Weiler in Stuttgart,
Ernst Benjamin Gottlob Friedrich Abt in Tuͤbingen,
Gottlieb Heinrich Carl Jaͤger daselbst,
Carl Gottlob Wilhelm Kübler in Neuenbürg,
Philipp Wilhelm Kammandel in Wilhelmshall,
als zulassungsfähig erkannt worden.
Unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 10. Februar 1837 (Reg.Blatt
S. 83) werden dieselben aufgefordert, an dem genannten Tage Morgens 8 Uhr in
dem Lokale der Prüfungs-Commission zu Tübingen sich einzufinden.
Stuttgart den 1. April 1841. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Oberamts-=
Arztes in Kirchheim haben innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des
Donau-Kreises sich zu melden. Es ist mit derselben ein gesehlicher Gehalt von 3550 fl.
nebst Schreibmaterialien-Aversum von 10. fl. aus der Staatskasse und von 150 fl.
nebst gleichem Schreibmaterialien= Aversum und einer Pferds-Ration aus Körper-
schafts-Kassen verbunden.
2) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Ebingen, Dekanats Balingen,
von welchem die Pfarrei Biß getrennt worden ist, werden aufgefordert, binnen vier
Wochen bei dem evangelischen Consistorium sich zu melden. Die Gemeinde zählt
4400 Einwohner, und das verwandelte Einkommen der Stelle ist, einschließlich einer
Zulage von 53 fl. aus dem geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds, zu 600 fl. in
Preisen des Sportelgeseßes berechnet.
5) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamts-Gerichte
Herrenberg haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tü-
bingen zu melden.
4) Die Bewerber um die bei dem Steuer-Collegium erledigte Revisorsstelle.
mit welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben bei demselben binnen
vier Wochen vorschriftmäßig sich zu melden.