Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Zehenten, Grundgefällen, Capital-Zinsen und Gebühren ein Einkommen von 700 fl. 
gewaͤhrt; 
3) die Peter- und Paul-Kaplanei in Unlingen, Oberamts und Dekanats 
Riedlingen, mit welcher die gewöhnlichen Kaplanei-Obliegenheiten, und 524 fl. be- 
ständiges in Gütergenuß, Zehenten, Grundgefällen, Capital-Zinsen und gestifteten Ge- 
bühren bestehendes Einkommen verbunden sind. 
Die Bewerber um diese zwei Kirchenstellen haben sich vorschriftmäßig binnen 
vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
4) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Aktuars bei 
dem Criminalamte Stuttgart haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Gerichts- 
hofe in Eßlingen zu melden. « 
5) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungs-Classe stehende Amtsnotariat 
Sindelfingen, Oberamts Böblingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle im Revier Engelberg, 
Forstamts Schorndorf, mit welcher der Rormalgehalt von 300 fl. verbunden ist, haben 
binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jartkreises vorschriftmäßig sich zu 
melden. «
	        
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