183
b) Verleihung eines Patents an den Drehermeister Rummel auf mehrere von ihm dargelegte,
die Erhaltung der Reinlichkeit bezweckende Verbesserungen an Tabackspfeifen.
Da Seine Königliche Majestht durch höchste Entschließung vom 28. d. M.
dem Drehermeister Valentin Rummel zu Ulm das nachgesuchte Erfindungspatent
auf mehrere von ihm dargelegte, die Erhaltung der Reinlichkeit bezweckende Ver-
besserungen an Tabackspfeifenröhren und Wasserabgüssen, welche eine Vorrichtung
zum Reinigen des Wasserabgusses, das Uebergreifen einzelner Theile der Tabacks-
pfeifen und ihrer Fütterung ineinander und eine Vorrichtung am Knopfe der ela-
stischen Röhre zur Abhaltung von „Unreinigkeit begreifen, mit fünfjähriger Dauer
gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt
der revidirten Gewerbe-Ordnung, bekannt gemacht. »
Stuttgart den 28. April 1841. Schlayer.
c) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der im Monat April d. J. vergenommenen ersien
höheren Regiminal-Dienstprüfung.
In Folge der am 26. v. M. und an den folgenden Tagen vorgenommenen
ersten höheren Regiminal-Dienstprüfurg sind nachgenannte Candidaten für befähigr
erkannt und sofort zu Regierungs-Referendären zweiter Classe bestellt worden:
1) Matthäus Heinrich Gauß, von Unter-Rombach, Oberamts Aalen.
2) Gustav Albert Kolb, von Kirchheim unter Teck.
Stuttgart den 5. Mai 1891. Schlaper.
4) Beranntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprüfung in der Medicim und
höheren Wundarzneikunde.
In Folge der im Monat April vorgenommenen ersten Staatsprüfung in der
inneren Heilbunde und in der höheren Wundarzneikunde sind nachstehende Candidaten
für befähigt erkannt und sonach für berechtigt erklärt worden, nach vorheriger ein-
jähriger prabtischer Vorbereitung für ihren Beruf um die zweite Staatsprüfung sich
zu melden: