Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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c) Bekauntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten Staatsprüfung in der Medicin und höheren 
Wundarzneikunde. 
In Folge der im Monat Mai d. J. vorgenommenen zweiten Staats-Prüfung 
in der innern Heilkunde und in der höheren Wundarznelbunde sind nachstehende 
Candidaten für befähigt erkannt und zum Antritt der Praxis ermächtigt worden: 
a) in der Medicin und höheren Wundarzneibunde: 
Joseph Bernhard Alois Braun, von Iony, Oberamts Wangen, 
Christian Friedrich Gmelin, don Vebenhausen, Oberamts Tübingen, 
Herrmann Otto Friedrich Hettich, von Groß-Ingeroheim, Oberamts Besigheim, 
Christoph Martin Lechler, von Renningen, Oberamts Leonberg; 
b) in der Medicin: 
Sigmund Carl Ernst Wolshofer, von Gerabronn. 
Stuttgart den 5. Juni 1341. Schlaper. 
d) Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brandschaden durch die 
Großherzeglich Badische Gesellschaft de5 Phönir zu Karlöruhe. 
Der Großherzoglich Badischen Gesellschaft des Phönir zu Karlsruhe ist nach Vorlage 
ihrer Statuten die Ermächtigung zur Versicherung beweglichen Vermögens gegen Brand- 
schaden im Königreiche ertheilt, auch ist dem von derselben zum Hauptagenten be- 
stellten Kaufmann C. F. Eckhardt in Stuttgart der Stadtdirebtor daselbst als 
Regierungs-Commissär beigegeben worden; was unter Bezlehung auf die Art. 9 und 
lo des Geseßtzes vom 25. Mai 1350 und auf die Instruktion vom 26. dess. M. und 
Jahrs, Abschnitt 4 (Reg. Blatt S. 209 ff. 222 ff.), hiemit unter dem Anhang be- 
kannt gemacht wird, daß nach obigen Statuten die Aufstellung von Bezirks-Agenten, 
somit eine Vertretung der Gesellschaft durch solche, nicht statthaft ist. 
Stuttgart den 5. Juni 1841. Schlaper. 
2. Der Regierung des Neckar-Kreises. 
Bekanntmachung des Ergebnisses der niederen Dienstprüsung am Departement des Innern. 
Bei der unter dem 1. Mai d. J. von der K. Regierung des Reckarkreises 
vorgenommenen niederen Dienstprüfung im Departement des Innern sind nachstehende
	        
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