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bunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis-Regierung
vorschriftmaͤßig zu melden.
2) Bel der Regierung des Schwarzwaldkreises ist eine etatsmaͤßige Raths-
Stelle mit einem Normal-Gehalte von 1500 fl. in Erledigung gekommen. Die Be-
werber um dieselbe werden aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei
der gedachten Kreis-Regierung vorschriftmäßig einzureichen.
5) Die erledigte Pfarrei Schömberg, Dekanats Reuenbürg, bestehr aus dem
Mutterorte mit 645 Kirchengenossen und fänf Filialien, welche zusammen 1116
Kirchengenossen zählen. Drei dieser Filialien: Bieselsberg, eine Stunde, Schwarzen=
berg und Ober-Lengenhardt, je 1. Stunde entfernt, haben eigene Schulen, Igelsloch
und Unter-Collbach, anderthalb Stunden entfernt, eine gemeinschaftliche in ersterem.
In der Kirche von Bieselsberg har der Geistliche jährlich 12 Katechisationen und,
mit Ausnahme der Trauungen, sämtliche Casual-Gottesdienste der Filialgemeinde
zu versehen. Ebendasselbe findet in Absicht auf die Filial-Kirche in Igelsloch statt.
Das verwandelte Einkommen der Stelle berechnet sich nach Preisen des Sportelge-
sehes zu 1097 fl. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evange-
lischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Parrei Schlath, Dekanats Göppingen,
welche 867 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evange-
lischen Consistorium zu melden. Das in Preisen des Sportelgesehes zu 858 fl. be-
rechnete Einkommen, worunter sich Zehenten im Anschlage von 500 fl. befinden, ist
noch unverwandelt, und wird auch vorerst nicht zur Verwandlung kommen. Der
anzustellende Geistliche muß aber jederzeit eine Verwandlung, welche von der Ober-
Kirchenbehörde gut geheißen wird, als wirksam auch während seiner Dienstzeit aner-
kennen, und sich allen Anordnungen unterwerfen, welche etwa beschlossen werden
sollten, um sichere Anhaltspunkte für eine künftige Verwandlung zu gewinnen.
5) Die Bewerber um die erledigte und mit einem jährlichen Einkommen von 656 fl.
verbundene Pfarrei Auenstein und Abstadt, Dekanats Marbach, deren Ver-
hältnisse in Nr. 33 des Regierungs-Blattes vom vorigen Jahre näher angegeben sind,
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
zu melden.