Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

B) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung in Betreff des Beitritts der Herzogehümer Anhalt-Bernburg, Anhall-Dessau und 
Anhalt-Cöthen und des Fürstenthums Birkenfeld zu der allgemeinen Münz-Convention der 
deulschen Zollvereins-Staaten. 
Da die Regierungen der Herzogthümer Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, und 
Anhalt. Cöthen, und des großherzoglich Oldenburg'schen Fürstenthums Birkenfeld der 
unter den Staaten des deutschen Zollvereins in Dresden am 30. Juli. 1838 geschlos- 
senen allgemeinen Münz-Convention (Reg. Blatt vom Jahr 1838, Nro. 15, S. 261 ff.) 
beigetreten sind; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 14. Juli 1851. 
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Harttmann. 
C) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend die Kostenrechnungen für die unter unmittelbarer Staatsfürsorge behandelten 
Krankheiten. 
In Betreff der Kostenrechnungen für die unter unmittelbarer Fürsorge des Staats 
behandelten Krankheiten wird unter Beziehung auf die Ministerial--Verfügung vom 
14. Obtober 1850 (Reg. Blatt S. 498) und unter Abänderung des F9. 39 derselben 
verfügt: · 
1) die gedachten Kostenrechnungen sind nicht mehr in doppelter, sondern nur in 
einfacher Ausfertigung von den Oberämtern an das Medicinal-Collegium 
einzusenden. Nur in Ansehung des über mehrere Kostenzettel einer Krankhceit 
zu begreifenden summarischen Verzeichnisses behält es bei der vorgeschrie- 
benen Vorlegung in doppelter Ausfertigung sein Verbleiben; « 
2) da bisher häufig auch Kostenzettel, an deren Betrag nach dem deutlichen In- 
halte der Ministerial-Verfügung vom 15. Oktober 1830 die Staatskasse keinen
	        
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