Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Solche, welche als Unter-Offiziere oder Soldaten im Militaͤr-Verbande stehen, 
können nur mit Erlaubniß ihrer Regiments-Commando's, und selbst dann nur, wenn 
sie die Hälfte ihrer Capitulationszeit bereits gedient haben, ausgenommen werden. 
Zwölf Zöglinge können in der Anstalt freie Wohnung erhalten, und es erfordert 
der hiesige einjährige Aufenthalt, mit Einschluß der nöthigen Bücher für einen Zögling, 
einen ungefähren Aufwand von 200 fl. bis 250 fl. 
Damit die eingehenden Gesuche der höhern Entscheidung rechtzeitig unterlegt, 
und dem gemäß die zur Aufnahme bestimmten Individuen einberufen werden können, 
sieht man sich veranlaßt, die K. Oberämter zu ersuchen, die Bewerbungen um Auf- 
nahme im Laufe des Monats September an die Behörde für die K. Thierarznei- 
schule einzusenden. 6 
Stuttgart den 5. August 1841. Haußmann. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch das am 1. v. M. erfolgte Ableben des Ober-Tribunalraths v. Otto 
ist bei dem Eivil-Senate des K. Ober-Tribunals eine Rathsstelle in Erledigung 
gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Durch das am 7. d. M. erfolgte Ableben des Ober-Justizraths Habermaas 
ist bei dem Civil-Senate des K. Gerichtshofs in Ulm eine Rathsstelle in Erledi- 
gung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Ober-Tribungl zu melden. 
5) Das erledigte Professorat in Schönthal führt die Verpflichtung mit sich, 
neben der Theilnahme an kirchlichen und pfarramtlichen Geschäften den öffentlichen 
Unterricht in den alten Sprachen und wissenschafrlichen Lehrfächern, namentlich in der 
Geschichte, zu ertheilen, und gewährt neben freier Wohnung ein, theils in barem Gelde, 
theils in Naturalien bestehendes Einkommen von 1257 fl. Die Bewerber um diese 
Seelle haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu 
melden, und in ihren Eingaben zu bemerken, welche Unterrichtsfächer sie zu überneh, 
men bereit seyen. «
	        
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