Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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4) Die Bewerber um die durch den Tod des Försters Bühler in Erledigung 
gekommene, in der ersten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle zu Welzheim, 
Forstamts Lorch, haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jartkreises. 
vorschriftmäßig sich zu melden. " 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Ohmden, Dekanats Kirchheim, 
welche 710 Kirchengenossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evan- 
gelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das zu 859 fl. in Preisen des 
Sportelgesetzes berechnete, und zum Theil aus Gütergenuß und Zehentbezügen be- 
stehende Einkommen ist noch unverwandelt, und wird auch vorerst nicht zur Verwand= 
lung kommen. Der anzustellende Geistliche muß aber jederzeit eine Verwandlung, 
welche von der Oberkirchen-Behörde gut geheißen wird, als wirksam auch während 
seiner Dienstzeit anerbennen, und sich allen Anordnungen unterwerfen, welche etwa 
beschlossen werden sollten, um sichere Anhaltspunkte für eine künftige Verwandlung 
zu gewinnen. 
Es werden beseht werden: 
6) die katholische Pfarrei Offingen mit Bussen, Oberamts und Dekanats 
Riedlingen, welche im Pfarrdorf und in einigen Filialien 885 Pfarrgenossen begreift, 
eine Schule am Pfarrsite und eine Filialschule in Möhringen hat. Das beständige 
Einkommen aus Güterertrag, aus Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen und gestifteten 
Gebühren beträgt, nach Abzug der Ausgaben für einen ständigen Vikar und des auf 
der Pfarrstelle der Zeit noch haftenden Prooisoriums von jährlich 100 fl. und der 
abnehmenden Zinsen hieraus, 2210 fl., wozu noch sehr bedeutende Neben-Einnahmen 
von beildufig 140 fl. kommen; 
7) die katholische Pfarrei Hohen berg, Oberamts und Dekanats Ellwangen, 
mit 1289 in mehreren Orten wohnhaften Pfarrgenossen, mit einer Schule am 
Piarrsit, auch einer Filialschule in Rosenberg, und mit einem beständigen Einkommen 
von 705 fl. von eigenen Gütern, Zehenten, ECapitalzinsen, Besoldungen und gestifte- 
ten Gebühren. 
Die Bewerber um diese zwei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei 
dem K. katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.
	        
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