Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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(Nach der Besetzung der dermalen erledigten ordentlichen Lehrsielle der Tech- 
nologie und Maschinenlehre wird dießfalls später noch besondere Bekannt- 
machung erfolgen.) 
(Kameral-Chemie wird Prof. Dr. Sigwart im kommenden Sommer-Se- 
mester vortragen.) 
Encyclopädie der Forstwissenschaft für den Standpunkt des nicht 
technischen Staatswirths, in wochentlichen vier bis fünf Stunden von 3—9 Uhr 
Morgens, Prof. Dr. Knaus. 
Weinbau und Seidenzucht wird Derselbe als Rückstand seines frä- 
heren Vortrags über landwirthschaftliche Produbtionslehre in einer noch zu bereden- 
den Stunde vortragen. 
(Politische Geschichte, siehe Geschichte.) 
. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten giebt S.rallmeister v. Hermann. 
Musikdirebtor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik. 
Die Uebungen im Zeichnungs-Institute werden von den Zeichnungslehrern 
Helwig und Leibniz gemeinschaftlich Donnerstags von 8—12 Uhr und in zwei 
weitern noch zu bestimmenden Srunden geleitet werden. Beide sind zur Ertheilung 
von Privat-Unterricht im Zeichnen und Malen bereir. 
Fechtmeister Kastropp giebt Privat-Unterricht im Fechten und führt die 
Aufsicht über die öffentlichen Fechtübungen. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck. 
Das. Ende der Herbstferien ist auf den 25. Oktober festgeset; den 24. Oktober- 
wird die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, 
und die Haupt-Vorlesungen werden am 25. ihren Anfang nehmen. Acht Tage später 
darf nach der K. Verordnung vom 26. December 1835 (Reg. Blatt vom Jahr 1836, 
S. 17) ohne besondern Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum Zweck
	        
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