Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Am 27. v. M. ist der von dem Grafen v. Rechberg auf die Stadtpfarrstelle 
in Weissenstein, Oberamts Geißlingen, patronatisch ernannte Repetenr an dem Wil- 
helmsstifre zu Tübingen, Anton Weber, und « 
der von der gräflich Erbach-Wartemberg-Reth'schen Patronatherrschaft auf die 
Pfarrei Haslach, Oberamts Leutkirch, ernannte Pfarrverweser Aurel Angele daselbst 
landesherrlich bestätigt worden. 
ll. Verfügungen der Departementsé. 
A) Des Justiz-Dopartementö. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend die Unzulässigkeit der Aufstellung der Pandhülfsbeamten als Güterpfleger 
bei Tilgung vom Pfandschulden. 
Es ist zur Kenntniß des K. Justiz-Ministerium gekommen, daß bei Aufnahme 
von Darlehen zum Zwecke der Tilgung von Pfandschulden die Unterpfandsbehörden 
öfters Pfandhülfs-Beamte als Güterpfleger aufgestellt haben. Da jevoch die Ueber- 
tragung dieser Perrichtungen an die Pfandhülfsbeamten mit der Stellung der Letz- 
teren zu den Unterpfands-Behöbrden nicht vereinbar ist, indem bei jenen der Grund, 
aus welchem im Art. 48 des Gesehes vom 21. Mai 1328 die Ermächrigung der 
Ortsvorstände zu Erhebung von Geldern im Erekutions-Wege für unzulässig erblärt 
ist, in verstärktem Grade eintritt, mithin die Berheiligten oder die Mitglieder der 
Umterpfands-Behörde hiedurch in Schaden wrsohßt werden können; so wird hiermit 
sämtlichen Unterpfands-Behörden untersagt, die ihnen beigegebenen Pfandhülfs-Be- 
amten mit der Erhebung und Verwendung von Darlehen oder Gutserlösen zum 
Zwecke der Tilgung von Pfandschulden zu beauferagen. 
Ueber die Befolgung diefer Verfügung haben die Bezirks--Gerichte strenge zu 
wachen, und jeden zu ihrer Kenntniß gelangenden Uebertretungsfall unverweilt dem 
vorgesetzten Gerichtshofe anzuzeigen. 
Srtuttgart den 31. August 1841. Prieser. 
d## Wohmstz-Verinverung eines Rechts-Eonfulenten. 
Da der Rechts-Consulenr Zahn feinen Wohnsit von Calw nach R#aagold ver- 
legt hat; so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 31. August 1841. Prieser.
	        
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