376
Die Oberamtsärzte und die Kreis-Medicinalräthe haben bei ihren periodischen
Visitationen sich zu vergewissern, daß diese Bestimmung stets beobachtet werde, und
Uebertretungen derselben zur Anzeige zu bringen.
F. 7.
Branntwein-Brennern, welche sich bupferner Kühlröhren bedienen, wird die be-
ständige Reinhaltung derselben von Grünspan zur Pflicht gemacht. Die Polizeibe-
hörden haben denselben bei jedem Anlaß die sorgfältige Reinigung ihrer Destillir-
Geräthe nach jedem Brande, so wie zur Erleichterung dieser Reinigung den Gebrauch
von geraden, oder knieförmig verbundenen zerlegbaren Kühlröhren, an der Stelle
von solchen mit Schlangenwindungen ernstlich zu empfehlen.
Stuttgart den 4. September 13321. Schlayer.
Belehrung
über die Mittel zu Verhütung, Entdeckung und Entfernung einer
Verunreinigung des Branntweins durch Kupfer.
Verfaßt von dem K. Medicinal-Collegium.
1) Bei kupfernen Destillir-Geräthen, besonders Kühlröhren, erfordert die Vor-
sicht, über der genauesten Reinhaltung derselben zu wachen, damit nicht Grünspan
an und in denselben sich ansehe, durch dessen Auflösung der Branntwein leicht ver-
unreinigt werden könnte. Um dieser Reinhaltung willen ist es räthlich, daß die
Kühlrbhren gerade und zerlegbar, nur durch knieförmig gebogene Zwischenstücke mit
einander verbunden seyen, indem sie bei dieser Form viel eher mit einer Bürste ge-
reinigt werden bönnen, als die spiralförmig oder schlangenförmig gewundenen Röhren.
2) Auf jeden Fall sollten bupferne Kühlröhren vor und nach jedem Brand mit
heißem Wasser wohl ausgespült und nach jedem Brand entweder mit warmem Brun-
nen= oder Fluß-Wasser gefüllt und an beiden Enden mit Stöpseln geschlossen werden,
oder wenn das Brennen längere Zeit ausgeseht würde, nach vorheriger wiederholter
Reiniguug mit Wasser sorgfältig getrocknet und sodann an beiden Enden zugepfropft
und an einem trockenen Orte aufbewahrt werden. Ebenso sollten alle anderen Theile
des Brenn-Apparats vor und nach dem Brande genau untersucht werden, ob sie ir-
gend schadhaft sepen oder Spuren eines Ansaßes von Grünspan zeigen, der vor dem
neuen Brand zu entfernen wäre.