Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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dem Aufseher der Militaͤr-Strafanstalt, Ober--Lieutenant Mauch, den Charakter 
eines Hauptmanns, und 
dem Kanzlei-Assistenten des Kriegs-Ministeriums, Joannis, den Charakter 
eines Revisors ertheilt. 
Am 10. d. M. ist der auf die Pfarrstelle Maselheim, Oberamts Biberach, patro- 
natisch ernannte Pfarrer Vinzenz Henkel zu Röthenbach, ferner 
der von dem Fürsten von Oettingen-Wallerstein auf die Pfarrei Kirchheim, 
Oberamts Neresheim, patonatisch ernannte Pfarrverweser Philipp Haas daselbst, und 
der von der gräflich Erbach-Wartenberg-Roth'schen Patronat-Herrschaft auf die 
Marrstelle Haisterkirch, Oberamts Waldsee, ernannte Pfarrer Joseph Fackler in 
Fekenhausen, landesherrlich bestätigt worden. 
C) Hof-Domänenkammer. 
Verleihung der goldenen Eivil-Verdienst-Medaille an den Hofkammer-Förster Treitler. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 
29. v. M. dem Hofkammer-Förster Treitler zu Altshausen, in gnddigster Aner- 
kennung seiner vorzüglichen Dienstleistungen, die goldene Eivil-Verdienst-Medaille 
gnädigst verliehen. 
Stuttgart den 7. September 1841. Gärttner. 
II. Verfugungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
DOes Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend den Sportel-Ansatz von Depositen. 
Da über die Anwendung des Sporteltarifs vom 25. Juni 1828 (Reg. Blatt S. 502), 
hinsichtlich des Gebuͤhren-Ansatzes bei Depositen, Zweifel entstanden sind; so wird 
zum Behuf einer gleichfoͤrmigen Behandlung dieses Gegenstandes Nachstehendes verfuͤgt: 
1) Bei der Niederlegung von Urkunden, einschließlich der Schuldverschreibungen, 
die nicht auf jeden Inhaber (au porteur) lauten, ist von jeder dersel-
	        
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