Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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neben den Gottesdiensten in der Mutterbirche, an allen Fest-, Sonn= und Feiertagen 
Vormittags zu predigen, die Casualien zu besorgen und jährlich acht bis zwölf Ka- 
techisationen zu halten. Der Mutterort zählt 1597, das Filial 742 Pfarrgenossen. 
Das Einkommen der Stelle ist in Preisen des Sportelgeseßes zu 992 fl. berechnet- 
Die Verwandlung der ungeeigneten Theile desselben ist eingeleitet und tritt auch ohne 
Zustimmung des neuen Pfarrers in Vollzug. 
4) Die Bewerber um die katholische Pfarrei Gößlingen, Oberamts und De- 
kanats Rottweil, welche im Pfarrort und in einem nahegelegenen Hofe 449 Pfarr- 
genossen begreift, und von eigenen Gütern, Zehenten, Kapitalzinsen, Besoldungen und 
gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 754 fl. gewährt, haben sich bin- 
nen vier Wochen vorschrifemäßig bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden. 
5) Die Katharina-Kaplanei in der Oberamtsstadt Saulgau, womit vorforglich 
die Pfarrstelle in Boms vereinigt ist, wird wieder beseht werden. Der Kaplan ist 
im Pfarr-Sprengel zur Aushülfe bestimmt, hat aber zunächst bis zur Herstellung 
der Pfarr-Congrua der Pfarrei Boms die Verbindlichkeit, von Saulgau aus in dem 
nahe gelegenen Orte Boms an allen Sonn= und Feiertagen Vor= und Nachmittags 
vollständigen pfarrlichen Gottesdienst zu halten, und die daselbst und in den dazu ge- 
hörigen Weilern wohnenden 259 Pfarrgenossen zu pastoriren, auch den Religions- 
Unterricht in der Schule zu Boms vorschriftmäßig zu ertheilen. Das beständige Ge- 
samt-Einkommen von der Kaplanei und für die Pfarrverweserei in Boms beträgt 
672 fl. an Güter-Ertrag, Grundgefällen, Kapital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten 
Gebühren. Die Bewerber um diese vereinigte Kirchenstelle haben sich binnen vier 
Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
6) An der Real-Anstalt in Reutlingen sind zwei Lehrstellen zu besehen: 
a) die Stelle eines zweiten Lehrers an der Oberrealklasse. Der- 
selbe ist zu 24 öffentlichen Lehrstunden wöchentlich verpflichtet, und zwar zunächst in 
deutscher und französischer Sprache, in Arithmetik, Geschichte und Geographie, so wie 
im Zeichnen und Modelliren. Sein jährlicher, f#rer Gehalt bestehr in 800 fl. ohne 
Miethzins; dieser Gehalt aber wird verhältnißmäßig erhöht, wenn der Lehrer in 
weiteren Stunden auch in der englischen Sprache Unterricht ertheilen kann.
	        
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