Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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16) Militaͤrische Dienstvorschriften. 
17) Militaͤrische Gymnastik. Exerciren, Fechten, Reiten. 
Aus der Zahl der in Folge dieser Pruͤfung zur Befoͤrderung fuͤr befaͤhigt er- 
klaͤrten Bewerber haben die sechs Ersten in der Lokation den naͤchsten Anspruch auf 
Befoͤrderung zum Offizier, und werden nach Maaßgabe des eintretenden Bedarfs 
dazu befoͤrdert. 
Die ad 2 und 3 erforderlichen Zeugnisse müssen spaͤtestens bis 18. Oktober an 
das Kriegs-Ministerium eingesendet seyn. 
Stuttgart den 27. September 1851. 
. Huͤgel. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Frickenhausen, Dekanats Nör- 
tingen, werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consisto= 
storium zu melden. Die Pfarrei enthält im Mutterorte 1216 und in dem : Stun- 
den entfernten, mit Kirche und Schule versehenen Filial Tischart, 352 Kirchenge- 
nossen. In dem Filial hat der Pfarrer an allen Aposteltagen, bei der viermaligen 
Abhaltung der Abendmahlsfeier, so wie an der Kirchweihe zu predigen, auch die 
zufälligen gottesdienstlichen Verrichtungen zu versehen. Das nach Abzug eines jähr- 
lichen Beitrags von 100 fl. zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungsfonds, in Prei- 
sen des Sportelgesehes zu 1225 fl. berechnete Einkommen, ist noch unverwandelt, 
und wird auch vorerst nicht zur Verwandlung bommen. Der anzustellende Geislliche 
muß aber jederzeit eine Verwandlung, welche von der Ober-Kirchenbehörde gut ge- 
heißen wird, als wirksam auch während seiner Dienstzeit anerkennen, und sich allen 
Anordnungen unterwerfen, welche etwa beschlossen werden sollten, um sichere Anhalts- 
punkte für eine künftige Verwandlung zu gewinnen. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Reckarhausen, Dekanats Nür- 
tingen, werden aufgefordert, ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem evangelischen
	        
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